Das kannst du machen - allerdings kann Hermes dir nicht garantieren, dass es das "unbeschädigt" bleibt beim Transport.

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Ebay Bewertung abgegeben & jetzte Anwalt?!

Guten Tag

Ich habe bei einem Ebay Shop schon 3 bis 4 mal bestellt ein Shirt gekauft mit meinem 2. Ebay Konto wo auch die gleiche Adresse ist wie in meinem 1. Ebay Konto über beide kann ich bestellen, nachweislich habe ich 3 bis 4 Bestellungen auf dem 2. Konto. Habe jetzt mit meinem 1. Konto wieder bei dem gleichen Online Shop bestellt, da ich ca. 7 Woche aus privaten Gründen nicht Online gehen konnte & es auch vergessen habe ist nach den paar Tagen ein Fall geöffnet worden wo der Shop dran schuld ist dieser hat es aber auf Ebay geschoben habe in meine E mail auch geschrieben das ich das nicht gut finde das einfach ein Fall geöffnet wird ohne das ich vorher eine Mail bekam so da sich meinte das sich dies auf meine Bewertung auswirken wird.

Der Online Shop hat daher eine auch recht unfreundliche Mail zurück geschrieben & meinten Ebay hätte daran schuld & das sie auch einfach den Kauf Stornieren könnten! Darauf hin war ich recht schlecht gelaunt da ich ja schon durch mein 2. Ebay Konto einpaar mal dort bestellt habe 6 weiß das es nicht das beste ist an Qualität, habe ich dann sofort schon meine Bewertung abgegeben & habe Negativ gemacht & geschrieben das es schlechte Qualität ist & unfreundlicher Kontakt & ungerne wieder! Darauf ihn kam eine Mail von dem Shop wo drin stand:

Guten Abend,

Mit uns kann man reden und alles klären, aber sowas lassen wir uns auf keinen Fall unterstellen. Wir werden diese Woche noch Anzeige wegen Übler Nachrede und Geschäftschädigung erstatten. Weiterhin wird auch unser Anwalt beauftragt diese Bewertung anzufechten. Schönen Abend noch!

Meine Frage ist jetzte ob dieser Shop mir wirklich was machen kann... Ich hab dort schon hingeschrieben das ich 3 bis 4 mal schon genau diesen Artikel ( Shirt) bestellt habe & es sich schnell verwaschen hat... & ich mir sehr wohl ein Bild machen kann von der Qualität der Ware da es nicht mein erster Kauf dort war mit genau dem selben Artikel!... Das dieser Shop noch andere Negative Bewertungen hat die meiner Bewertung gleich sind habe ich auch schon gelesen !

Können die mir was tun, ich kann ja nachweisen auf meinen anderen Konto das ich dort schon genau dieses Shirt 3 oder 4 mal bestellt habe ! Ich habe doch bei nichts gelogen ?! Ich meinte auch das ich gleich morgen den Artikel bezahle & ich trotzdem gern hätte ... auch wenn die Qualität nicht die beste ist!

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Deine Schilderung ist etwas wirr - aber ich habe verstanden, worum es geht.

Eine adäquate Antwort kann ich dir nur DANN geben, wenn ich mir das selber angesehen habe.

Wenn du meine Hilfe möchtest, dann schick mir per Freundesantrag die Artikelnummer des Kaufs.

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Hallop svenbien,

du darfst den iPod nicht bei Ebay verkaufen, lies dazu bitte die Ebay-AGB, § 2, Punkt 3,4,ff

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Verkauf von "mangelhafter Ware" über Ebay

Hallo, ich habe vor etwa 3 Wochen eine Strickmütze bei Ebay verkauft. Zustand habe ich angegeben als Gebraucht, da ich die Mütze auch einmal getragen habe. Da die Mütze aber dennoch in einem einwandfreien Zustand ist, habe ich das auch erwähnt in der Auktion. Die Mütze wurde von mir verpackt und versendet innerhalb von 2 Tagen. Ehe ich mich versah bekam ich vom Käufer eine sehr unfreundliche Nachricht mit folgenden Mängeln der Mütze: -Mütze "mufft" - Mütze schlabbert - Mütze hat kein Schild -Mütze sieht nicht aus wie auf dem Bild Was sich für mich so anhört als würde die Mütze einfach nicht gefallen. Es handelt sich um eine Beanie Mütze (wer nicht weiss was das ist googelt nach Bildern, dort gibt es ganz viele) Beanie Mützen sind schlabberig, ja, und ich habe auch nirgend erwähnt dass die Mütze ein Schild besitzt und auf dem Bild habe ich die Mütze über den oberen Teil des Korpus einer Schneiderpuppe gehängt. Ich wüsste nicht wie ich ein besseres Bild noch machen sollte! Zumindest hat die Käuferin direkt nach meiner Antwort einen Fall bei Ebay eröffnet und hat angegeben ich hätte mich nicht gemeldet und wäre uneinsichtig. Absolute Lüge. Auch gleichzeitig wendete sie sich an den Paypal Käuferschutz und das Geld wurde eingezogen. Negative Bewertung habe ich natürlich auch schon bekommen. Ich habe der Verkäuferin vorgeschlagen dass ich ihr den vollen Betrag zurücksende wenn sie mir die Mütze per Einschreiben zurücksendet. Klar würde sie dadurch sogar noch einen Verlust machen, denn wir reden hier von vollen 2,45 € aber ich sehe es auch nicht ein ihr den vollen Betrag zurück zu erstatten und dass sie dann die Mütze behält. Kommt jetzt vielleicht nen bisschen affig vor bei dem kleinen Betrag, aber ich habe in diesem Fall alles richtig gemacht und sehe es nicht ein nun dafür noch zu zahlen. Da ich in Erinnerung habe dass der Käufer beweisen muss dass der Artikel Mangel aufweist habe ich nach dem § gesucht aber wurde nicht fündig :/ Hat jemand Ahnung von solchen Fällen und kann die Rechtslage mit Paragraphen belegen? Würde mir sehr helfen!

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Das ist eine typische paypal-Falle - sprich, ein Problem, das viele Verkäufer bekommen, wenn sie paypal als Zahlungmöglichkeit zulassen. Ich rate dir, paypal in Zukunft nicht mehr anzubieten - nur noch Vorkasse via Überweisung.

Lesestoff dazu: http://www.gutefrage.net/tipp/paypal---fluch-oder-segen-eine-kritische-betrachtungsweise

Nun zum Fall selber:

Wenn eine Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, "muss" auch ein Privatverkäufer zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Der Weg ist normalerweise der:

  1. Käufer schickt versichert zurück.
  2. Verkäufer prüft, ob der Mangel wirklich vorliegt.
  3. Liegt er vor, erstattet er Kaufpreis + 2 x VSK. Liegt er nicht vor, muss der Käufer nochmals VSK überweisen, damit er sein Eigentum zurückerhalten kann.

Paypal interessiert das aber oft nicht, sondern paypal entscheidet solche Fälle einfach nach Gutdünken - dann passiert DAS, was du beschreibst.

Sollte paypal das Geld bei DIR wieder abziehen, kannst du vom Käufer die Ware zurückverlangen - Prozedere dann wie oben.

Nun kommt das ABER: Macht er das nicht freiwillig, wirst du das einklagen müssen - bei einem solchen Betrag natürlich ein Unding...

Fazit: Ich befürchte, du musst dies als Lehrgeld verbuchen. :(

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Ebay und Gewerblichkeit ist SOOOO komplex und hat soooo viele Fallstricke (vor allem die Pflichten eine gewerblichen Ebay-Verkäufers), dass ich dir nur empfehlen kann, jemanden zur Rate zu ziehen, der dir da absolute "Rechtssicherheit" bietet.

Als Anfang kannst du dich mal ans Ebay-Forum "Gewerbliches Handeln und Existenzgründung" wenden - dort sind Leute unterwegs, die sich damit auskennen:

http://community.ebay.de/forum/Gewerbliches-Handeln-Und/1900000567

Bestell Grüße von mir ;))))

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  1. Bei Ebay kannst du es auf keinen Fall verkaufen - dafür müsstest du volljährig sein. Die "Kleinanzeigen" kämen mit Erlaubnis deiner Eltern in Frage - allerdings gilt dort: Abholung gegen Cash - alles anderen wäre russische Roulette. Vor allem die Nigeria-Scammer sind sehr aktiv bei den "Kleinanzeigen", die Gefahr, reinzufallen ist sehr groß.

  2. Sollte es sich um das "Vertragshandy" aus einer deiner letzten Fragen handeln - ist der Verkauf extrem schwierig. Der Vertrag müsste ja quasi "mitverkauft" werden. Da der Handyvertrag ja sicher auch auf eine volljährige Person - und nicht auf dich läuft - müsste diese Person den Verkauf vornehmen, bzw. erst mal einverstanden sein.

Ich rate dir, auf jeden Fall solange zu warten bis das Handy vertrags- und simlockfrei ist, und dich in der Zwischenzeit über die Kleinanzeigen o.ä. zu informieren.

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Diese Frage kann dir so pauschal, ohne genaue Hintergründe zu kennen, niemand beantworten.

Wenn die Forderung paypal berechtigt ist - dann musst du das selbstverständlich ausgleichen; wenn die Forderung unberechtigt ist - musst du das am Ende wohl nicht bezahlen.

Wie weit du es "kommen lassen" möchtest (Mahnungen, Inkasso, Gerichtsvollzieher), musst du selber entscheiden, Hilfestellung gibt dir ein Rechtsanwalt deines Vertrauens...

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Nein @heiti

es ist KEINESFALLS sicher, denn paypal ist nur eine "Kulanzleistung" und keine Versicherung.

Gerade bei den Kleinanzeigen im Zusammenhang mit paypal kommt es sehr oft zu "betrüberischen" Handlungen.

Die Kleinanzeigen sind NUR SICHER, wenn der Deal via Abholung gegen Cash läuft - alles andere ist russisches Roulette.

Der Betreiber der Kleinanzeigen (gehört übrigens zum Ebay-Konzern) warnt ja selber eindringlich vor einer anderen Abwicklung...

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

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Selbstverständlich darfst du es - mit ordnungsgemäßer Beschreibung - sofort wieder weiterveräußern.

Du solltest aber bedenken, dass der Kauf - uns somit auch der Kaufpreis - in deinem Profil ersichtlich ist, wenn du mit dem gleichen account verkaufst, mit dem du auch einkaufst.

Manchmal ist es strategisch sinnvoller, entweder solange zu warten, bis es nicht mehr aufrufbar ist oder es mit einem anderen account zu verkaufen.

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Das ist "der" Klassiker des Nigaria-Betrugs - google mal mit "Nigeria Connection + Autoverkauf".

Diese Betrugsart ist schon viele Jahre bekannt, lediglich die Details variieren und die Nigeria-Scammer lassen sich immer neue Varianten einfallen.

In DEINEM Fall würde für die Bezahlung ein gehacktes oder gefaktes paypal-Konto verwendet werden - bis das bemerkt würde, wäre das Geld schon weg und paypal würde es von dir zurückholen.

WICHTIG IST; dass du jeden Kontaktversuch abwürgst, auf keinen Fall auf solche Nachrichten antworten, oder gar irgendwelche links anklicken (sonst hast du dann nämlich auch noch eine Seuche auf deinem Rechner).

Hier kannst du nachlesen, wie das Ganze funktioniert - in diesem Fall zwar auf Ebay und die Kleinanzeigen bezogen - allerdings ist das natürlich übertragbar auf jegliche Art eines Verkaufs.

http://www.gutefrage.net/tipp/nigeria-betrug--nigeria-scammer-bei-ebay-und-den-kleinanzeigen

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Er hat es mir aber schon angeboten

WER hat dir paypal für was angeboten.

Da klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken - bitte erkläre kurz worum es genau geht.

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Ein Doppelkauf, aha....

Eine neues Smarphone, bei dem du sogar die Händlergarantie verweigerst (wegen fehlender Rechnung) hat immer ein "Gschmäckle".

Man könnte z.B. auf die Idee kommen, es stammt aus einer "nicht sauberer Quelle".

Verlangt werden kann es aber nicht, ich empfehle dir aber, das dann auch ganz klar auszuschließen.

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(bin erst 14)

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Nervt echt übelst mit amazaon

Und weißt du was mich übelst nervt??

Wenn 14-Jährige meinen, "erwachsen" spielen zu müssen.

Lies mal bitte die AGB von amazon.de, da ist klar zu lesen, dass Minderjährige bei amazon.de nicht kaufen dürfen.

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  1. Verstehe ich das richtig: Du hast weder bezahlt, noch die Ware erhalten?
  2. Wenn ja, wichtig: War der Kauf von privat oder von einem gewerblichen Verkäufer?

Erst nach Beantwortung ist eine adäquate Antwort möglich -mit der du wirklich was anfangen kannst.

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Rückzahlung an Ebaykäufer?

Hallo Zusammen, ich habe als privater Verküfer auf ebay eine Porzelan Platte (Sammlerstück) verkauft (sehr guter Zustand). Ich habe diesen Artikel (mit Luftpolsterfolie und Zeitung im Karton) versichert mit DHL verschickt (6,90) .

Nun meldet sich der Käufer und schickt mir ein Foto....dass ein Stück von der Platte rausgebrochen ist, weil die Verpackung unprofessionell ist und nun den vollen Kaufpreis zurück haben möchte. ich habe Ihm geschrieben, dass ich es sehr schade finde, dass dieses Gute Porzelan gebochen ist.......ich habe aber auch keine Lust und Zeit mich mit DHL auseinanderzusetzen, da man in solchen Fällen wenig Chance hat.....(Ich müsste mich doch als Versender um DHL kümmern, oder???) ....somit habe ich dem Käufer angeboten, dass ich Ihm die hälfte des Preises zurück erstatte. Was ich meiner Meinung nur fair finde !?! Jetzt schreibt er zurück, dass er unglücklich mit der Situation ist und den vollen Pris zurück möchte.... Mitlerweile bin ich so sauer....dass ich Ihm am liebsten gar nichts mehr zurückzahlen möchte!!!! Da komm ich Ihm schon entgegen.....was ja nicht meine Pflicht ist, oder?? Er hat diesen Fall geöffnet und Ebay gemeldet und wir haben so kommuniziert, dass Ebay alles mitlesen kann..... NUN MEINE FRAGE: Kann ich nun noch mein Angebot auf Rückzahlung zurücknehmen, da er es beim ersten mal nicht angenommen hat. Ich hatte noch nie Probleme mit Käufern oder Verkäufer und 100% positive Bewertungen. Danke im Voraus für Eure Antworten.... LG Anka

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DU bist Vertragspartner der DHL - DU musst dich mit der DHL auseinandersetzen. Erkennt DHL den Versandschaden an, erstetzt DHL DIR den Schaden. Werden aber Verpackungsmängel festgestellt, haftest du selber für den Schaden.

M.E. schätzungsweise als 99% aller "privaten" Ebay-Versandschäden bei DHL sind auf mangelnde Verpackung zurückzuführen, verschuldet vom Versender. Für die Verpackung von verschiedenen Gütern gibt es bei der DHL strenge Vorschriften - die du, wie ich oben lese - wohl nicht ausreichend eingehalten hast.

Der Käufer hat imho das Recht, den KOMPLETTEN Preis zurückzuerhalten - incl. der Versandkosten.

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uvp = unverbindliche Preisempfehlung.

Mit dieser Angabe (egal ob wahr oder erfunden), und die übrigens gar nicht zulässig ist; will der Verkäufer dir nur klarmachen, dass 189 Euro ein Schnäppchen ist: Kaufe, kaufe, kaufe

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Heute ist Dienstag - lt. unbestätigten Gerüchten bleiben gerade Pakete/Päckchen bei der Post/DHL montags gerne mal "liegen".

Es kann also immer noch ankommen - heute ist ja erst Dienstag.

Falls es nicht ankommt:

Maßgeblich ist DAS, was direkt im Angebot als Versandart angegeben war oder was schriftlich vereinbart wurde; schau bitte mal nach.

War ein versicherter Versand angegeben oder vereinbart und du hast dann trotzdem unversichert verschickt, dann haftest DU.

War der Versand unversichert vereinbart und der Käufer hat auch keinen versicherten Versand verlangt, dann trägt der Käufer das Risiko (allerdings erst ab Einlieferung beim Versender)

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Du kannst gegen diese Sperre nicht unternehmen, musst akzeptieren, dass dieser Verkäufer nicht an dich verkaufen möchte.

Diese Sperre gilt übrigens nicht nur für deinen account, sondern sie gilt für dich als Person, d.h. du darfst auch mit anderem account nicht bei ihm bieten/kaufen.

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Liebe/r WalterThavon

zwingende Voraussetzung für eine Anmeldung bei paypal ist ein Alter von 18 Jahren.

also sind schon die Voraussetzungen deinerseits unseriös...

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