Darf mein Arbeitgeber eine steuervergünstigte Lohnerhöhung nach 4 Jahren plötzlich streichen?
Ich arbeite seit über 15 Jahren in einer Druckerei, der es wirtschaftlich nicht besonders gut geht. Mein Chef hat vor 4 Jahren allen Mitarbeitern einen monatlichen Tankgutschein über 44€ zugesichert, als Lohnerhöhung, die aber für ihn irgendwie steuerlich günstiger ist. Nun hat er diesen Monat diesen Gutschein nicht mehr der Lohnabrechnung beigefügt und auf Nachfrage meinerseits lakonisch geantwortet "....ich muss damit mal 2 -3 Monate aussetzen.." Meine Frage ist : Darf er das ? Ist das nicht als Lohnkürzung zu sehen ? Muss so eine Kürzung nicht auch schriftlich erfolgen ?
4 Antworten
Habt Ihr das schriftlich? Wenn nicht, dann könnt Ihr nichts belegen. Das war ansonsten eine freiwillige soziale Leistung, die für den AG nicht verpflichtend ist.
In großen Firmen gibt es oft Kurzarbeit oder Lohnkürzungen, wenn es dem AG schlecht geht - ihr solltet das nicht zu eng sehen.
Ihr solltet Eurem Chef sagen, dass Ihr das so nicht in Ordnung findet, könnt aber letztlich die Füße still halten; eine Firmenpleite hilft Euch genauso wenig, wie Eurem Chef.
ich würde ihn auch sofort verklagen
AN sind wie Mieter, fordern, fordern, fordern
man seid doch mal etwas solidarisch
der es wirtschaftlich nicht besonders gut geht
Gegenfrage: Ist die Erhöhung damals schriftlich festgehaltenw orden? Rein Gewohnheitsrecht mag nicht funktionieren.