Darf man wirklich aussteigen?
Bevor jetzt jemand schreibt "Was redest du denn bitte?! oder informier dich erstmal bevor du das schreibst" Bitte erst lesen!Ich war schließlich nicht die Person die das gesgt hat. Hallo, letztens bin ich mit der S-Bahn gefahren und ein Kontrolleur kam, eine junge Frau die mir gegenüber saß hatte kein Fahrschein. Der Kontrolleur hat ihre Daten aufgenommen, ihr eine Rechung ausgestellt und ist dann gegangen, ich hab dann mitangehört als ein Mann zu der Frau sagte sie hätte ihm eigentlich gar nicht seine Daten geben müssen, sie hätte ihn auch fragen können "darf ich mal die Ermächtigung sehen?" und dann aussteigen können.
Stimmt das wirklich? Dürfte sie einfach austeigen ohne dass sie dann was zahlen muss?
9 Antworten
Nein, sie darf nicht einfach aussteigen. Wer ohne gültige Fahrkarte unterwegs ist, erschleicht sich diese Leistung und muss dafür Strafe zahlen. Der Kontrolleur muss natürlich seine Legitimation vorzeigen, dass er berechtigt ist, zu kontrollieren. Verweigert der Schwarzfahrer die Herausgabe seiner Personalien, darf der Kontrolleur die Polizei herbeirufen, die die dann feststellt.
Das ist ein Fall von "Theorie und Praxis". Hier in Berlin ist es häufig so, dass die Kontrolle mehr Schwarzfahrer in einer Bahn finden, als sie überhaupt "bearbeiten" können. Mit dem Ergebnis, dass eben diejenigen, die sich am schnellsten oder geschicktesten aus dem Staub machen, nicht aufgeschrieben werden.
Theoretisch haben die Kontrolleure aber das Recht, einen Schwarzfahrer festzuhalten. Und wenn der sich weigert, seine Personalien preiszugeben, kann ggf. die Polizei für weitere Maßnahmen hinzugezogen werden.
Da er die Daten hat, kommt das Schreiben mit der Aufforderung mit 60€ zu zahlen zu ihr nach Hause. Der Kontroletti darf eine Person solange festhalten, bis seine Personalien festgestellt sind, gibt die Person es nicht freiwillig, kommen die Blauen Uniformen zu Hilfe.
Nee. Darf sie nicht. Jeder Kontrolleur hat seinen Ausweis in der Hand bei der Kontrolle.
Nein Fahrkartenkontrolleure dürfen die Daten festhalten. Wenn sie die Daten nicht rausgeben will oder möchte, dann sind die Kontrolleure berechtigt mit ihr am nächsten Bahnhof auszu steigen und die Polizei zu rufen, die dann die Personalien feststellen.