Darf man, wenn man an der Kasse steht, nach einer Alarmierung zu einem Brandeinsatz seine Ware auf dem Band liegen lassen?

13 Antworten

Natürlich kann man die Ware auf dem Band liegen lassen. Das passiert nicht nur im Einsatzfall, sondern was macht wohl der Kunde oder meist die Kundin, wenn festgestellt wird, dass die Geldbörse zu Hause liegt. Ich könnte mir denken, dass so etwas ca. einmal die Woche passiert.

Ja, wenn du noch nicht bezahlt hast, darfst du den Laden ohne Ware verlassen. Wenn du bezahlt hast, ist das halt dein Pech, wenn du die Sachen da lässt. Warum sollte es da ein Gesetz geben?

Eine Sekunde um das einem Mitarbeiter zu erklären, wirst du ja wohl Zeit haben, damit die nicht denken, du hast doch was geklaut.

Du bist als Feuerwehr Mitglied dazu verpflichtet dich bei Alarmierung zum Gerätehaus zu begeben solange du dadurch keine anderen Personen gefährdest also du darfst natürlich dein Krempel liegen lassen solange du nicht grade dein King im Einkaufswagen stecken lässt ;D

Das eigene und andere Leben zu retten, bzw. zu schützen ist durchaus angebrachter, als sich im Brandfall um das Toast-Brot auf dem Kassenband zu kümmern.

Wahrscheinlich würde man im Ernstfall auch gar nicht an seine Einkäufe denken, sondern dafür sorgen, den Laden schnellstmöglich zu verlassen.

Bei einem Brandalarm müssen ja alle so schnell wie möglich das Gebäude verlassen. Aber deshalb darf man natürlich keine unbezahlte Ware mitnehmen. Wo man nun aber die unbezahlte Ware ablegt, erscheint mir völlig gleichgültig, da man sich ja immer auf den Stress der Ausnahmesituation berufen kann.