Darf man während des Autofahrens Döner essen?
Gibt es ein Gesetz das es verbietet?
9 Antworten
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn bei einem Ereignis z.B. bei deinem Döneressen du unaufmerksam wirst weil etwas nach unten tropft, gibt es noch immer diesen Paragraphen.... Aber keine Bange, wenn sich ansonsten nichts ereignet, kannst du auch dein RedBull trinken ohne dass man dich belangen kann.
Ja, die Rechtslage ist schon komisch. Telefonieren darfst du nicht, obwohl du das Handy jederzeit fallen lassen könntest. Aber du darfst dich mit den Insassen unterhalten, ggf. Mit den Kleinen Rumzanken. Und irgendwelche konzentrationsstördende Turnübungen mit Essen sind erlaubt.
Schöner Kommentar. Ich habe eine Sprach DVD gehört und so einen rote Ampel überfahren. Passiert ist nix, gesehen hat es auch keiner. Das war auch nur eine sinnlose Verkehrsregulierungsampel auf einer Hauptstraße. Aber es war mir eine Lehre. So einen Mist mache ich nicht nochmal. Man muss sich eben auf den Verkehr konzentrieren. Das hat mir schon einige Male Kragen und Blech gerettet. Und Freisprechanlage ist ganz besonders gefährlich, wenn der Arbeitgeber eine Notsituation hat.
Essen und Trinken während der Fahrt sind nicht verboten.
Als Fahrer sollte man aber stets in der Lage sein das Fahrzeug zu führen. Ob das mit Döner in der Hand noch möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Nicht direkt, aber:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt in § 1, dass Du Dich beim Autofahren so zu verhalten hast, dass kein anderer Verkehrteilnehmer geschädigt wird.
Sollte solch ein Fall eintreten und festgestellt werden, dass Du beim Steuern eines Autos abgelenkt warst, weil Du nen Döner gefuttert hast, wird Dir das folgerichtig zur Last gelegt.
Du solltest in der Lage sein das Fahrzeug zu beherrschen und auf Unregelmäßigkeiten im Straßenverkehr vorbereitet zu sein.
Eventuelle Störfaktor können bei den Versicherungsträgern zu Forderungen beitragen.
Dies wären z. B. aus aktuellen Fällen, FlipFlops tragen und Raclette zubereiten während der Fahrt.
Die Ansicht mit den Flipflops teile ich nicht. Aber Raclette würde durchaus zutreffen. Ich bin immer mit Birkenstock unimog gefahren. Eines Tages habe ich fast einen Golf überrollt, weil ich stundenlange Diskussionen mit meinen Kollegen die Dienststiefel angezogen habe. Leider bin ich mit den Leisten der Stiefel am Pedal hängen geblieben. Das war wirklich auf den letzten Millimeter. Sonst hätte es tote gegeben. Nein die aktuelle Rechtslage ist tatsächlich so, du kannst fahren, wie du möchtest, Barfuß, Flipflops, Birkenstock, ganz besonders wenn du das regelmäíg machst ist das nicht zu beanstanden. Das einzige, was ärgerlich ist, ist, dass die BG ein Wort mitredet, wenn du aus Höhe aussteigst und umknickst.
Auch das Zigaretten anzünden mit Streichhölzern. Allerdings ist die Unaufmerksamkeit ordnungswidrig, wenn dadurch etwas passiert. Dann ist auch der Versicherungsschutz nach Grad der Fahrlässigkeit gefährdet.