Darf man vom Dachgeschoss fremde Gärten fotografieren? Auch wenn sich gerade eine fremde Person dort befindet?

2 Antworten

Es gilt in Deutschland die Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass Du alles fotografieren darfst, was Du von der Strasse aus ohne Hilfsmittel sehen kannst. Wenn Du also auf eine Leiter steigen musst um etwas auf einem privatgrundstück fotografieren zu können ist es verboten. Ebenfalls wenn Du von Deinem Balkon aus fremde Gärten fotografierst.

Wenn Personen im Bild sind und das Hauptmotiv ist das schon grenzwertig. Hier greift dann das Recht am eigenen Bild,man könnte Dir die Veröffentlichung untersagen.

Fotos von Personen in hilflosen, oder kompromittierenden Situationen darfst Du gar nicht anfertigen. Beispiel eine Person ist stürzbesoffen, oder eben auch oben ohne, selbst wenn man nichts erkennt. Alleine dafür dass Du sowas fotografierst kann zur Anzeige gebracht werden,wenn Du erwischt wirst.

Fazit: Fotografiere nicht in fremde Gärten von Deinem Balkon aus, schon gar nicht wenn sich darin Personen befinden. Und vor allem, hoffe, dass es niemand mitbekommen hat. Die Fotos würde ich löschen.

Wenn es Dich interessiert google nach Kanzlei WBS Fotorecht. Da ist in einem kostenlosen PDF die Rechtslage zusammengefasst.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich fotografiere viel in meiner Freizeit.

Lass es, das ist verboten, du könntest eine Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts bekommen.