Darf der Vorstand ohne meine Anwesenheit in meinem Garten tun und machen was er will?

1 Antwort

dort befindet sich ein Niemandsland, was der Stadt gehört, aber ich als Kleingärtner pflegen muss,

Und wieso lässt du dich hierzu verpflichten, wenn dir bekannt ist, dass das Gelände laut Satzung kein Bestandteil der Kleingartenanlage ist?

Ein Eigentümer kann immer über seine Fläche verfügen, wenn keine gültigen Verträge vorliegen..Dann hat dort auch der Vorstand nix zu regeln.

Ansonsten die Regeln des Kleingartens, dazu gehört wohl auch, dass der Vorstand die Einhaltung der Regeln kontrollieren darf.

piesel68 
Fragesteller
 22.04.2020, 17:39

Ich lasse mich nicht dazu verpflichten, sondern es ist ein Bestandteil meines Gartens. Ich habe sowohl vor dem Garten als auch hinter dem Garten ein Niemandsland, dass laut meines Pachtvertrages ich nicht Nutzen darf, aber dazu verpflichtet bin es zu pflegen. Der Vorstand muss aber um in diese Gebiet zukommen, quer durch meinen Garten gehen und das möchte ich nicht.

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kabbes69  22.04.2020, 18:42
@piesel68

vor dem Garten und hinter dem Garten?? Was für ein komischer Zuschnitt. Nicht nutzen darf, aber verpflichtet zu pflegen- ich weiß wieder warum mir Kleingartenrecht suspekt ist.

Ich sage mal so: falls sich der komplette Kleingarten auf städtischem Gelände befinden soll: hat der Eigentümer auch als Verpächter gewisse Rechte. Nur wie diese aussehen: Hier kommt der Vertrag Stadt oder Eigentümer /Kleingarten, die Satzung Kleingarten, dein Vertrag über den Garten zusammen.

Da niemand gezwungen ist einen Hubschrauber zu besitzen um auf sein Eigentum zu kommen: muss die Zuwegung zum Niemandsland irgendwo sicher gestellt sein.

Ich schätze mit Vorankündigung und Terminabsprache: darf er, wenn er vom Eigentümer bevollmächtigt wurde.

Wenn du ihn ärgern willst: soll er dir seine Berechtigung schriftlich zur Überprüfung durch deinen Anwalt zukommen lassen. Wie dann der Gegenwind aussieht: musst du selbst einschätzen.

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