Darf man THC im Blut haben?

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Hallo PCfreak47,

solange Du nicht selbst ein Fahrzeug führst, dürfen die Polizisten weder

  • eine Blutentnahme durchführen, noch
  • einen Drogenwischtest an Dir durchführen, noch
  • eine Urinprobe

fordern. Die letzten beiden Test dürfen sowieso nur mit Deiner Zustimmung an Dir durchgeführt werden, selbst wenn Du ein Fahrzeug geführt hättest.

Im übrigen ist es legal Drogen im Blut zu haben, denn der Konsum ist im Gegensatz zum Besitz von BTM nicht strafbar.

Schöne Grüße
TheGrow

PCfreak47 
Fragesteller
 20.11.2016, 21:54

Danke für so eine "gute" Antwort

Nabend,

was meinst du mit Test? Eine Blutprobe setzt u.a. einen Anfangsverdacht einer Straftat i.S.v. §152 (2) StPO voraus. Wenn der Verdacht auf Besitz von BtM vorliegt, sollte eigtl. erst einmal eine Durchsuchung nach §102 StPO durchgeführt werden, um Beweismittel (z.B. Cannabis) aufzufinden, die für das Strafverfahren von Bedeutung sind. Wird nichts gefunden, ist der Anfangsverdacht für mich ausgeräumt, eine Blutprobe gem. §81 a (1) StPO kommt für mich daher NICHT in Betracht.

Grundsätzlich ist es eben nicht strafbar, THC im Blut zu haben. Da du hier ja auch im Bus sitzt, kommt keine Straftat in Bezug zum Straßenverkehr in Betracht.

Meines Erachtens wäre die Entnahme einer Blutprobe deshalb rechtswidrig.

Gruß

Yaffe

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_von_Hanf

Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten.[6] Er gilt rechtlich als straffreie Selbstschädigung (vgl. objektive Zurechnung). Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben zu haben. Das ist von praktischer Bedeutung, weil aus diesen Gründen aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann. In der Regel kommt es aber zu einem Eintrag in die Führerscheindatei (Drogenkonsument: Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen). Dabei reichen zwei Einträge, die beim Test auch unterhalb des Grenzwertes liegen können (BTM-Anzeige unter der Grenze, bez. THC-COOH-Wert), um eine Aufforderung zum Drogenscreening durch die Verwaltungsbehörde zu bekommen.[7] Hierbei gilt die umgekehrte Beweislast. Der Führer eines Kfz muss auf seine Kosten beweisen, dass die gefundenen Abbauwerte nicht vom Konsum von Drogen herrühren.

Nein! Konsum ist straffrei, was aber passieren könnte ist, dass du deine Führerschein verlierst (falls vorhanden) oder wenn du einen machen willst vorher eine MPU machen musst.

Aber das Bullen dich überhaupt mitnehmen dürfen, obwohl du nichts illegales dabei hast, ist sehr schwierig. Wenn du bekifft aussiehst ist das kein Grund dich mitzunehmen, vorausgesetzt du gibst nicht zu gekifft zu haben.