Darf man Tauben aus der Öffentlichkeit als Haustiere halten und sie auch draußen fliegen lassen?

4 Antworten

Sie gehört sich selbst als Wildvogel indem Falle, die sind verboten zu halten.

Und ist auch gar ned nötig, es gibt Tauben die alleine einfach an der Hauswand nisten zb bei mir.

Und b du unterschätzt glaube ich wie viel die kacken und das Vögel FREI fliegen wollen, die brauchen übrigens auch Impfungen und Tierarzt teilweise.

Ringel- und Türkentauben sind Wildtiere. Die darf man nicht fangen und einsperren. Das ist verboten und Tierquälerei.

Stadttauben sind wie entlaufene oder ausgesetzte Haustiere zu betrachten. Die Gemeinde muss sich um sie kümmern. Meist sind die denen aber ein Dorn im Auge. Fangen wäre aber auch hier Tierquälerei, da sie sehr gesellige Tiere sind und ein festes Revier haben. Wenn du sie draussen fliegen lässt, versucht sie nach Hause zu finden.

Warum kaufst du keine Tauben beim Züchter? Du brauchst dann allerdings einen Schlag.

Und glaub' mir: Die scheissen ganz schön viel.

Das Fangen bzw. Mitnehmen eines wilden Tieres, also in diesem Fall einer Taube, zählt als Wilderei gemäß § 292 StGB.

Nein, eine Taube zu klauen wäre Jagdwilderei und strafbar. Die Tauben gehören niemandem, genauso wie Krähen oder Spatzen.