Darf man sich unter 18 Verloben._.?!

8 Antworten

Im BGB §§ 1297 ff. steht geschrieben, das eine Verlobung ein rechtlich formloses Versprechen ist und somit einen Vertrag gleich kommt. Man gibt offiziell seine Zusage zur Hochzeit - das Versprechen zur Ehe. Ein Vorteil der Verlobung ist zum Beispiel der, das die Verlobten vor dem Gesetz als Angehörige behandelt werden! Haut der Romeo aber doch ab, muss er nicht befürchten im Gefängnis zu landen, denn dieses Versprechen kann man vor keinem Gericht einklagen. Eventuell muss er aber für die entstandenen Kosten aufkommen, wenn schon alles für die Hochzeit bestellt war. z.B. die Limousine, die angemieteten Räume, die Geschenke müssen zurückgegeben werden...

Es kommt aber auch vor, das Jugendliche eine Verlobung quasi nach der anderen eingehen weil sie diesem Begriff eine andere Bedeutung mehr im Sinne einer Beziehung beimessen. So gesehen ist der Verlobung unter 18 Jahren nichts besonderes abzugewinnen, ergo kein Problem.

Eine Verlobung hat heute nicht mehr so eine Bedeutung wie früher und daher ist es egal mit welchem Alter man sich verlobt.

Heiraten allerdings kann man nur ab 16 Jahren, dann auch nur, wenn die Eltern einverstanden sind.


Verlöbnis Wechseln zu: Navigation, Suche William Adolphe Bouguereau: Der Antrag

Das Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft[1][2] eingehen.

In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend, das Verschenken eines Verlobungsringes ist üblich. Die Rücknahme der Verlobung, die „Entlobung“, hat minder schwere Voraussetzungen als die Begründung oder Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Diese Auffassung wird zum Beispiel durch die Aufhebung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) deutlich, der früher die Zahlung eines „Kranzgeldes“ durch den Verlobten an die Verlobte vorsah, wenn der Verlobte bereits vor der Ehe Geschlechtsverkehr mit seiner Verlobten gehabt hatte und das Verlöbnis aufhob. Dies zeigt, dass heute die Rolle des Verlöbnisses gesellschaftlich und rechtlich eine geringere geworden ist.

Quellle: Wiki

Ja,das darf man,aber ich glaub heiraten darf man noch nicht,da bräuchte man glaub ich die Zustimmung der Eltern. Bin mir aber nicht sicher,aber so hab ich das mal erfahren durch Freunde die sich auch verlobt hatten.

ja das darf man aber heiraten glaub ich nicht :D viel spaß && viel glück in der beziehung ::D

ja, darf man. Aber wenn man heiraten will brauch man eine Einverständnis von den Eltern und man muss glaub ich auch 16 sein oder so