Darf man sein Kind so nennen?
Hey, eine Bekannte von mir ist schwanger und möchte ihre Tochter Lillet nennen, [ˈliːlət] ausgesprochen. Jetzt frage ich mich on das in Deutschland erlaubt ist, das Kind wird doch später total gemobbt. Im Prinzip wird sie ihr Kind sowieso so nennen, weil sie meinte, dass wenn das Standesamt den Namen nicht genehmigen würde, sie kurz vor der Geburt ins Ausland gehen würde, aber ich frage es mich trotzdem.
4 Antworten
Ob es als alleiniger Vorname zulässig ist weis ich nicht, das wäre vielleicht auch Ermessensspielraum. Aber in Verbindung mit einem Zweitnamen müsste es in jedem Fall gehen.
Finde den Namen jetzt garnicht schlimm, auch wenn sie dann vielleicht mal Wildberry Lillet genannt wird ist da doch nicht wirklich schlimm.
Da sind die ganzen Alexa die in der Schule immer alle Aufgaben machen müssen viel schlimmer dran.
Ich wüsste keinen Grund warum man den Namen ablehnen sollte, ich denke er wird genehmigt, es gibt meiner Meinung weit aus schlimmere Namen als den.
Also bei mir an der Schule ist eine die Lillith heißt und der geht es so weit gut
Es geht ja nicht um lillith, sondern um Lillet wie der Alkohol
Ich sehe keinen Grund warum ein Kind es mit dem Namen aus dem französischen schwer haben sollte. Da würde es viele verbotene Namen geben in dem Fall, was ja aber offensichtlich nicht der Fall ist, da auch in Deutschland französische Namen oft vergeben werden, aber am Ende Entscheid eh nur die Person bei Amt und wenn sie es so sieht wie ich z. B. würde es durchgehen.
Das geht beim Deutschen Standesamt nicht durch.
Vielleicht findet sie ein Land in welchem das Niemanden juckt, aber das bleibt ihr dann überlassen. Auch andere Länder haben entsprechende Regelungen und Lillet kennt man nun mal als Wein und nichts Anderes.
Lillith ist ein biblischer Name und kein alkoholhaltiges Getränk