Darf man sein Kind 'Legend' nennen?

5 Antworten

Der Name ist nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnbar und wäre deshalb schon mal als allein stehender Name nicht gestattet.

Wenn es auch nicht als existierender Name nachgewiesen werden kann, wird es auch schwierig - solche Namen werden genau angeschaut und dann im Sinne des Kindes (das die längste Zeit des Lebens ein erwachsener Mensch sein wird) entschieden.

Ganz verkneifen kann ich mir ein Urteil nicht: Es ist durchaus gut, dass die meisten Leute erst Eltern werden, wenn sie etwas weniger Spinnereien im Kopf haben.

Jexxa035 
Fragesteller
 27.06.2019, 10:01

Leider gibt es aber durchaus Erwachsene, die Eltern werden und Spinnereien im Kopf haben.

Ich möchte nur erwähnen, ich würde mein Kind nicht so nennen. Ich habe mir lediglich die Frage gestellt, ob man es dürfte.

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https://www.vfst.de/fachliteratur/produkte/internationales-handbuch-vornamen-broschiert
In diesem (nicht ganz günstigen) Handbuch stehen alle erlaubten Namen. Was davon abweicht muss geprüft werden. Explizit verboten sind:

  • Fanta
  • Borussia
  • Sputnik
  • Waldmeister
  • Lenin
  • Bierstübl
  • Atomfried
  • Satan
  • Judas
  • McDonald
  • Lord
  • Joghurt
  • Woodstock
  • Whisky
  • Superman
  • Verleihnix
  • Poppy
  • Schroeder
  • Nussi
  • Popo
  • Winnetou
  • Apple
  • Blaubeere
  • Smudo
  • Cinderella-Melodie
  • Matt-Eagle
  • Pfefferminza
  • Alemmania
  • November
  • Anderson
KaltesEisenAK  27.06.2019, 09:47

Wasss.. mein name steht da nicht, ist der jetzt verboten

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4nt1k3r  27.06.2019, 09:53
@KaltesEisenAK

Mal eben 92€ bezahlt? und in paar Minuten 460 gelesen? Außerdem habe ich geschrieben, dass Abweichungen von dieser Liste geprüft werden müssen. Also das mit dem Lesen musst du nochmal Üben.

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Generaelin  27.06.2019, 10:04

Zu ergänzen ist "Störenfried", der wurde auch aus verständlichen Gründen abgelehnt. :D

Interessant ist übrigens, dass "Atomfried" bei den abgelehnten Namen zu finden ist, während "Solarfried" schon einmal zugelassen wurde. :P 

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4nt1k3r  27.06.2019, 10:15
@Generaelin

xDDD ja das hab ich auch letztens gelesen. Der Hammer :D

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Das wird dann wohl im Einzelfall entschieden.

Professionell hört sich der Name auf jeden Fall nicht an, also ein erwachsener Mensch im Berufsleben wird damit eher auf Schwierigkeiten stoßen. Zudem wird jeder, der den Namen der Person nur auf Papier sieht, das Wort Deutsch aussprechen

Ist nicht eindeutig geschlechtsspezifisch, bräuchte einen eindeutigen Zweitnamen - formelle Betrachtung ohne die Bedeutung.

Mit Bedeutung: Ist fraglich, ob der Name nicht kindswohlgefährdend ist (erhöhte Erwartungen). Anlass zu Mobbingattacken gibt er:

  • du bist doch nicht so legendär, wie deine Eltern dachten
  • du bist legendär dumm
  • deine Leistungen sind legendär unterirdisch
  • ...