Darf man mit Handschuhen Auto fahren?

7 Antworten

es gibt zwar kein präventivgestez, jedoch gibt es eine klare regelung im gesetz im schadensfall. als beispiel....trägst du während der fahrt zum beispiel kleidung (handschuhe...schuhe...usw.) die ein korrektes fahren behindern und es kommt dadurch zum unfall so hast du natürlich zum einen den entstandenen schaden zu tragen und zum anderen auch wegen grober fahrlässigkeit mit einer strafe zu rechnen. in diesem fall kann es sogar soweit gehen das auch deine eigene versicherung regressansprüche stellen kann.

sind z.b. in diesem falle falle deine handschuhe (rein theoretisch natürlich) zu rutschig um das lenkrad zu bedienen und es kommt aufgrund dieser tatsache zum unfall bist du haftbar. d.h. z.b. auch wenn möglicherweise den unfall nicht ursächlich veruracht hast aber aufgrund der rutschenden handschuhe auch nicht verhindern konntest kommt es zumindest zu einer teilschuld.

wenn du alle zum betrieb des fahrzeugs notwendigen hebel, knöpfe, pedale und sonstwas mit den handschuhen bedienen kannst, gibt es keine probleme. noch in den 1960er jahren hatte jeder "bessere herr" so eine art rally-handschuhe aus stoff und leder im handschuhfach, weil man so die sehr glatten hartplastik-lenkräder besser im griff hatte.

Solange du das Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hast und ungehindert steuern kannst, darfst du Handschuhe tragen. Jenachdem was das aber für welche sind kann da im Falle eines Unfalles genauer nachgefragt werden. Genau so, wie es nicht verboten ist barfuß oder mit Badelatschen zu fahren. Man sollte es dennoch nicht tun und im Falle eines Unfalls geht sowas schnell nach hinten los.

In Deutschland ist ja sooo viel gesetzlich geregelt.

Die Handschuhfrage zum Glück noch nicht.

Jedem erwachsenen Menschen ist es selbst überlassen, zu beurteilen ob er so fahren kann, oder nicht...

Saab95  03.02.2010, 13:36

eben nicht. wenn etwas aufgrund dessen passiert hast du zwar selbst geurteilt ..jedoch vor dem gesetz eben falsch geurteilt.

Wie man beim autofahren bekleidet ist, oder ob man es im AUto überhaupt ist, ist völlig egal. Dafür gibt es in der StVO keine Vorschriften. Es könnte höchsten passieren das die Versicherung nicht zahlen will.