Darf man mit Fiktionsbescheinigung nach Mailand?
Darf ich mit Fiktionsbescheinigung nach Italien Mailand? In der Behörde meinten die von denen aus darf ich fliegen aber das zurück kommen kann vielleicht schwer sein. Ich soll Italien irgendwie kontaktieren und bla bla bla.
Kennt sich jemand aus?
Meinst du zufällig eine "Fiktionsbescheinigung"?
Steht doch da
Ich habs auch schon gegoogelt, was hier wohl gemeint ist 😅 Ich beantrage mal eine Korrektur
Lustig
2 Antworten
Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 AufenthG ermöglicht Reisen ins Ausland und wieder zurück nach Deutschland. Die Wiedereinreise ist möglich, solange die Fiktionsbescheinigung noch gültig ist. Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 AufenthG hingegen erlaubt keine Aus- und Wiedereinreise.
Also der Sachbearbeiter meinte auch ich hab ein normales Aufenthalt ich darf reisen bin auch hier geboren nur dieses mal musste er mit eine funktionbescheingung geben. Meine Karte wird erst in Dezember raus kommen
Bitte einfach nachlesen, es gibt unterschiedliche Fiktionsbescheinigungen (nicht Funktionsbescheinigungen!!!):