4 Antworten

Das ist ein Fuß.- und Radfahrweg. Da haben Autos nichts zu suchen.

Wie schon von mehreren geschrieben.

Das Zeichen 240, heißt auch schon "Gemeinsamer Fuß- und Radweg". Die Beschreibung besagt, dass der Weg von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzt werden kann. Von Kraftfahrzeugfahrern steht da nichts.

Deshalb begehst du, wenn du hier fährst eine Verkerhrsordnungswidrigkeit gemäß §41 StVO. Dieser Verstoß wird gemäß der Tatbestandsnummer 141163 mit einem Verwarnungsgeld von 50€ geahndet.


LEXAHD 
Fragesteller
 16.10.2023, 15:32

Blau ist doch immer ein Gebotsschild. Dieses hier gilt für Fußgänger/Radfahrer. Aber dass man da nicht fahren darf, steht da nicht.

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SevSnape  16.10.2023, 15:49
@LEXAHD

Nicht zwingend. Im Gesetz gibt es Gefahrenzeichen, Richtzeigen und Vorschriftszeichen.

Zeichen 240 steht unter den Vorschriftszeichen in der Anlage 2 (zu § 41/1) unter der laufenden Nummer 19 der StVO.

Der Genaue Gesetzestext lautet:

  1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
  2. anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen
  3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
  4. §2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt.

Somit steht unter der Nummer 2, das Verbot für andere Fahrzeugarten, die nicht als Radverkehr oder Fußgängerverkehr zählen.

Die Sanktion geht dann über den § 41/1 StVO

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Nein. Ist nur freigegeben für Fußgänger und Radfahrer. Dabei handelt es sich normalerweise um Gehwege.

Halle LEXAHD

Das Verkehrszeichen bedeutet einfach nur, dass sich Fußgänger und Radfahrer ein Fußweg teilen. Hier gibt es nicht zu durchfahren für ein Auto

Gruß Paul