Darf man Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm in der Öffentlichkeit führen?
Auch wenn das Messer erst ab 18 Jahren zu erwerben ist, wie z.B. dieses hier:
2 Antworten
Messer, die eine Klingenlänge von unter 12cm haben und keine Einhandmesser sind, kann man in der Regel unter 18 kaufen, allerdings hat das hier einen sehr militärischen Look deswegen ist es wohl ab 18. Allgemein rate ich dir keine Waltherprodukte zu kaufen, die sind ihr Geld auf keinen Fall wert. Für 20€ rate ich dir Messer von Sanrenmu oder Enlan zu kaufen.
Stimmt auch wieder, war etwas verallgemeinert.
Ob ein Messer eine Waffe ist, hat weder etwas mit der Klingenlänge zu noch damit, ob es sich mit einer Hand öffnen lässt. >
Selbstverständlich hat es auch etwas damit zu tun, wie lang die Klinge ist, und ob es ein Einhandmesser ist. Nur eben nicht in diesem Fall.
Das ist kein Brotmesser, sondern eindeutig als Waffe konzipiert. Damit gilt WaffG §2 (1):
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn ich deine bisherigen Fragen richtig verstehe, bist Du noch minderjährig. Somit darfst Du dieses Messer weder kaufen noch besitzen und schon gar nicht führen - das zählt alles als "Umgang".
Sofern es sich nicht um Waffen im Sinn des Waffengesetz handelt. Ob ein Messer eine Waffe ist, hat weder etwas mit der Klingenlänge zu noch damit, ob es sich mit einer Hand öffnen lässt.