Darf man jemanden erschießen der einen mit einem Messer bedroht und ausrauben will?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
4 Antworten
Ich bezweifle, ob das noch als Notwehr durchgehen würde.
Und du würdest dir auf jeden Fall (neben gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge) ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz einhandeln. Ob und wie weit dann die Notwehr greift, entscheidet das Gericht in einem Verfahren.
nein, natürlich nicht.
Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die sich dazu eignen, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
Und dieser Frage wird sich das Gericht sehr genau annehmen - war es wirklich das mildeste Mittel?
NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist,
bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Es ist zwar grundsätzlich das mildeste der zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden aber man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.
(Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist.
Es kann auch so ausgehen:
*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt,
leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.
Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem,
verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --
2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass
die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht
also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.
Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand
von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.
Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten
(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Verteidigung muss verhältnismäßig sein. Wer ein Messer hat und jemanden bedroht, wird ablassen, wenn er die Feuerwaffe sieht. Das genügt. Und wenn es zum weiteren Angriff kommt, ist ein Schuss erlaubt, es muss aber nicht gleich in Kopf oder Torso gehen. Alles weitere entscheidet das Gericht.
Ach ja.... das haben aber einige schmerzlich lernen müssen, als sie in den Knast einfuhren :-)
Notwehrr muss immer mit den mildesten Mittel vollzogen werden
Völliger Blödsinn.
Das mildeste Mittel könnte deine Stimme sein aber niemand verteidigt sich gegen ein Messer mit Schreien wenn er eine Knarre hat. Beispiel: Polizisten haben immer ein Pfefferspray, einen Schlagstock und eine Pistole, wenn du die mit einem Messer angreifen macht es PengPeng obwohl die auch mildere Mittel hätten.
Niemand muss sich bei Notwehr auf einen fairem Kampf mit ungewissen Ausgang einlassen.
Kommt auf ein paar mehr Faktoren an.
Man könnte man aber erstmal sagen, dass das unter Notwehr fällt
Muss man sich dann also wehrlos töten lassen?