darf man im Vollzeit arbeiten aber gleichzeitig auch eine kleine Gewerbe für eine Online Arbeit ausüben?
3 Antworten
Kannst du. Musst aber deinen Arbeitgeber informieren. Gibt Fälle wo er dir das untersagen kann, wenn du z.B. deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst oder das für ihn potentiell Geschäftsschädigend ist. Ebenso gibt es Probleme wenn deine Arbeitsleistung deshalb nachlässt etc.
Klar darfst du das, solange du deinem Chef nicht Konkurenz machst oder Beamter/Richter/Soldat bist (dann nur mit Nebentätigkeitserlaubnis).
Wenn dein Arbeitgeber nichts dagegen hat, klar.
Wenn du z. B. im Nebenerwerb das selbe machst, wie in deinem Hauptberuf :)
Weil manche Arbeitnehmer das gleiche Business betreiben wollen, wie der Arbeitgeber, wodurch man zum Konkurrenten wird. Und daher verbietet der Dienstvertrag in der sogenannten "Konkurrenzklausel" eine solche Tätigkeit. Schau in deinen Dienstvertrag. Da steht ziemlich sicher, dass Du den Arbeitgeber um Zustimmung bitten musst.
warum soll ein Arbeitgeber was dagegen haben?