Darf man Hausdurchsuchungen auch am Sonntag vollziehen?
4 Antworten
Ja, darf man..........mit dem entsprechenden Hausdurchsuchungsbefehl.
Angel1907
13.03.2016, 17:48
Beschluss*
mit einem richterlichen beschluss schon, ja
Bitterkraut
13.03.2016, 18:13
auch ohne, bei Gefahr im Verzug.
Mit einem Richterbeschluss oder ausreichendem Tatverdacht, ja.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Man darf, aber nur bei Gefahr im Verzuge. Ansonsten siehe § 104 StPO.
Artus01
14.03.2016, 07:37
@Szwab
Du darfst diesen § getrost auch auf Wochenenden und Feiertage beziehen.
§104 StPO regelt aber nicht die Wochentage daher ist dieser Kommentar hier nicht hilfreich.