Darf man fristlos gekündigt werden, wenn man bei der Probezeit geklaut hat?

13 Antworten

In der Probezeit darst du immer fristlos gekündigt werden, der Chef muss nicht einmal einen Grund angeben.

Rockuser  11.01.2017, 21:36

In der Probezeit hat man 14 Tage Kündigungsfrist (Außer in einer Berufsausbildung)

Aber in dem Fall ist der Fall anders, da Diebstahl eine Fristlose Kündigung rechtfertigt.

Wenn der Diebstahl in irgendeinerweise mit dem Arbeitsplatz bzw. Arbeitgeber zu tun hat, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn es dadurch zu einem da­mit ver­bun­de­ne Ver­trau­ens­ver­lust des Ar­beit­ge­bers gekommen ist, was in den meisten Fällen wohl bejaht werden kann.

Dies ist unabhängig davon, ob man in der Probezeit ist/war.

pfischer8502  12.01.2017, 05:59

das ist völlig zutreffend

Wenn du im Betrieb geklaut hast kannst du IMMER fristlos gekündigt werden.

In der Probezeit schon gleich dreimal

Diebstahl im Unternehmen ist immer ein außerordentlicher fristloser Kündigungsgrund, auch außerhalb einer Probezeit.