Darf man einen Springkamm in der Öffentlichkeit tragen?

9 Antworten

Das ist problemlos, denn der Begriff "Anscheinswaffe" bedeutet ja genau den umgekehrten Sachverhalt:

  • ein vermeintlich harmloser Gegenstand wie ein Spazierstock oder Kugelschreiber beinhaltet z.B. eine Dolchklinge.

Wenn du also einen Gegenstand besitzt, der nur aussieht wie ein Kamm, aber in Wirklichkeit ein Dolch ist, dann wäre deine Sorge berechtigt.

ES1956  19.06.2020, 09:47

Das verwechselst du:

Der Begriff Anscheinswaffe bezieht sich ausschliesslich auf Gegenstände die wie Schusswaffen aussehen.

Was du meinst sind (echte) Waffen die den Anschein eines Alltagsgegenstandes erwecken bzw mit einem umkleidet sind, hierbei handelt es sich um verbotene Gegenstände.

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Petekramer  19.06.2020, 12:42
@ES1956

Mag sein, dass ich die Begrifflichkeit verwechselt habe; ich wollte jedoch in erster Linie auf den Sachverhalt hinweisen, dass es sich hier nicht um eine Waffe handelt, die einen anderen Gegenstand "vortäuscht", sondern die Sachlage umgekehrt ist. Hier ist ein harmloser Gegenstand, der wie ein Stilett ausieht. Es gab zu früheren Zeiten auch mal Fotoapparate, die einen Gewehrschaft plus Abzug hatten. Eigentlich reine Cameras. Oder Pistolennachbildungen als Feuerzeuge. Das wären wirkliche "Anscheinswaffen", korrekt?

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ES1956  19.06.2020, 12:48
@Petekramer

Anlage 1 zum WaffG:

1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen
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Eine Anscheinwaffe ist ein Kamm niemals.

Ja, das Teil darfst du mit dir führen.

Ich denke schon er zählt ja nicht als Waffe und ist lediglich dazu da, um sich die Haare zu kämmen

Eine Bürste ist auch eine Anstandswaffe.

Man will ja schließlich anständige Haare haben.