Darf man ein telefonat unwissend eines Teilnehmers belauschen?

6 Antworten

Also, was deine Kollegin gemacht hat, ist nicht nur eine Schweinerei sondern auch verboten :-)

hierzu:

http://www.nuernberger-schluender.de/wp-content/uploads/Mithoeren.pdf

Bundesverfassungsgericht:

Ohne Einwilligung ist Mithören am Telefon unzulässig

(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Okt

ober 2002, Aktenzeichen: I

BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98)

Immer wieder hören Dritte über den Lautsprecher oder einen Zweithörer ohne Wissen des anderen Gesprächspartners Telefongespräche mit, um

später in einem Zivilprozess als Zeugepräsentiert werden zu können. Die Gerichte hatten zwar alle mehr oder weniger Bedenken

geäußert, ob solche Zeugenaussagen verwertet werden

dürfen. Ein Großteil der Gerichte, auchder Bundesgerichtshof, hatten bis zuletzt aber keine grundsätzlichen Einwände gegen derartige

Zeugenaussagen, weil das Mithören an modernen Telefongeräten einfach geworden und daher weit verbreitet ist. Die Gerichte gingen daher zumeist davon aus, dass der Gesprächspartner,der nicht möchte, dass jemand mithört, sich das aus drücklich verbitten kann. Nur das

Bundesarbeitsgericht

hielt das Mithören für unzulässig.

Gruß

Henzy

derbaboxd  02.08.2016, 23:11

Also strafbar?

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henzy71  03.08.2016, 15:02
@AalFred2

Das ist IMHO die falsche Frage. Wenn ein Gericht es als unzulässig einstuft, dann ist es strafbar. Welchen Sinn würde es sonst machen, dass das Gericht es als unzulässig einstuft? Warum das Gericht es unzulässig einstuft weiß ich nicht, denn ich habe die Begründung nicht gelesen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass die Begründung dahin geht, dass wenn X bei Y anruft, Y davon ausgeht, nur mit X zu reden und nicht auch noch mit Z, Y also über diese Tatsache getäuscht wird.

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AalFred2  03.08.2016, 15:08
@henzy71

Das ist falsch. Wenn ein Gericht etwas als unzulässig einstuft ist es nicht gesetzeskonform. Strafbar wird es dadurch noch lange nicht.

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henzy71  03.08.2016, 15:15
@AalFred2

Was passiert denn, wenn ich mich nicht gesetzeskonform verhalte? Verstoße ich dann etwa nicht gegen Gesetze? Und wenn ich gegen Gesetze verstoße werde ich doch bestraft, oder?

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AalFred2  03.08.2016, 16:38
@henzy71

Nö. Ein Kündigungsausschluss von 5 Jahren in einem Wohnungsmietvertrag ist beispielsweise nicht gesetzeskonform, zieht aber keine Strafe nach sich. Was eine Straftat ist, findet sich weitestgehend im Strafgesetzbuch.

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henzy71  03.08.2016, 16:49
@AalFred2

Um jetzt nicht abzuschweifen (wie du das gerne tust) kommen wir mal zurück zum Punkt. Hier ging es um ein Telefonat und nicht um einen Wohnungsmietvertrag. Was hier im Raum steht, ist die Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und das ist ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_der_Vertraulichkeit_des_Wortes

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henzy71  03.08.2016, 16:53
@henzy71

Und Obacht: ich habe gesagt "steht im Raum" nicht "ist erfüllt"

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AalFred2  03.08.2016, 17:20
@henzy71

Nein, steht es nicht. Von einer Aufnahme war nicht die Rede.

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henzy71  03.08.2016, 17:33
@AalFred2

Richtig!! Von Aufnahme habe auch ich nicht gesprochen. Im Gesetz steht neben die Aufnahme aber auch folgendes:

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört

Was jetzt im Raum steht ist, ob der Lautsprecher ein Abhörgerät ist oder nicht. Da sind die Gerichte sich bislang nicht einig.

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AalFred2  03.08.2016, 17:50
@henzy71

Welches Gericht hält denn den Lautsprecher eines Telefons für ein Abhörgerät? Technisch ist das völliger Käse.

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henzy71  03.08.2016, 19:03
@AalFred2

z.B. Die III. Strafkammer des Obergerichts in der Schweiz.

Ich zitiere http://www.nzz.ch/zuerich/ist-der-lautsprecher-ein-abhoergeraet-1.18351937

Wer ein fremdes, nichtöffentliches Gespräch ohne Einwilligung sämtlicher Beteiligter mit einem Abhörgerät mitlauscht, der wird auf Antrag bestraft. So steht es im Strafgesetzbuch, und der vermeintlich simple Tatbestand birgt so manche Tücken. Unklar ist etwa, was alles unter die Bezeichnung «Abhörgerät» fällt – und was eben nicht. Wie verhält es sich beispielsweise mit dem guten alten Telefonlautsprecher? Darüber herrscht, zumindest in der Rechtswissenschaft, alles andere als Klarheit, und diese Frage soll nun geklärt werden. Die III. Strafkammer des Obergerichts heisst die Beschwerde eines dergestalt «Abgehörten» gut und hebt die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft auf. Der Sachverhalt müsse abgeklärt werden, so das Gericht, und zwar dem Grundsatz folgend, dass die Staatsanwaltschaft im Zweifel Anklage zu erheben beziehungsweise zu untersuchen hat. Es obliegt dann den Gerichten, einen Beschuldigten im Zweifel freizusprechen: in dubio pro reo.



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henzy71  03.08.2016, 19:06
@AalFred2

Und ob du das für Käse hältst und du womöglich damit sogar recht hast, ist dabei irrelevant.

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AalFred2  04.08.2016, 08:09
@henzy71

Deine Gerichtskammer sieht diesbezüglich Klärungsbedarf und nicht mehr. Ansonsten ist es für deutsches Recht auch vollkommen egal, was Schweizer Richter so denken.

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henzy71  04.08.2016, 10:05
@AalFred2

und mir ist das deutsche Recht egal. Ich bin Niederländer und wohne in Belgien. Ende der Diskussion.

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AalFred2  04.08.2016, 10:24
@henzy71

Warum genau beantwortest du dann deutsche Rechtsfragen? Das ist eher sinnfrei.

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henzy71  04.08.2016, 11:39
@AalFred2

Ich kann den Menschen hier doch nicht einfach dir überlassen.... die Menschen wären dann verlassen. Wenn ein Gericht dir nämlich sagt, dass XY nicht zulässig sei, dann ist das für dich noch lange kein Grund es zu unterlassen, es sei denn du würdest bestraft werden.

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henzy71  04.08.2016, 13:01
@derbaboxd

Es ist wohl unzulässig.....damit (leider) aber noch nicht strafbar. Aber dieses Kollegenschwein würde ich auflaufen lassen - gute Täubchen kommen bekanntlich wieder :-)

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AalFred2  04.08.2016, 13:18
@henzy71

Ehrlich gesagt wäre es besser ihn einfach mir zu überlassen. Dann wüsste er von einem Wissenden, dass das Verhalten seiner Kollegen nicht strafbar ist. Aber so weiss er zumindest, dass du ihm antwortest, obwohl dich Rechtslage gar nicht interessiert.

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demaen 
Fragesteller
 02.08.2016, 23:14

Danke, sehr interessant (ein bischen ein Graubereich das Thema)

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Siehe: Art. 10 Abs. 1 GG, §§ 88 Abs. 1 TKG, 206 StGB!

Ist es erlaubt, jemanden aus einer Besprechung heraus anzurufen, dabei
den Lautsprecher aktiviert zu haben so dass alle Besprechungsteilnehmer
unwissend dem Angerufenen zuhören.?

NEIN!

AalFred2  03.08.2016, 11:29

206 StGB? Warum das denn? Ebensowenig wie §88 TKG.

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kevin1905  03.08.2016, 12:42
@AalFred2

Dann schreib doch bitte einen eigenen Beitrag und kommentiere mit entsprechender Korrektur.

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AalFred2  03.08.2016, 12:54
@kevin1905

Dein Nein ist richtig. Die Gesetze auf die du hierzu verweist, spielen allerdings keine Rolle. Das BVerfG stellt bei der Feststellung der Unzulässigkeit des Mithörens auf eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG ab. Dies gilt zumindest für die Verwertung einer Zeugenaussage zum Mithören als Beweis.

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Legal oder illegal weiß ich nicht. Der normale Menschenverstand bzw. Anstand sagt jedoch eigentlich, dass das nicht in Ordnung ist, oder?

demaen 
Fragesteller
 02.08.2016, 22:56

Ja schon, es geht aber um ne Menge Geld und Auslieferverzug, da ticken dann alle ein bischen anders.

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Ja du darfst aber es nicht aufzeichnen solange du nur belauscht es ist keine Straftat