Darf man ein Radrennen veranstalten..?

6 Antworten

Eine solche Veranstaltung ist genehmigungspflichtig.

Möglich ist das grundsätzlich schon.

Klar, aber wer will da mitmachen?

Dann kommt es ja nur auf das beste Bike an und nicht auf Ausdauer o.ä.

BackupBone  28.04.2021, 12:01

Ich denk eher dass es auf die Cojones ankommt. Wer bremst verliert.

0
DerNico  28.04.2021, 12:03
@BackupBone

"bergab" auf einer Straße.

Vollkommen unsinnig, das mit einem Rennrad zu machen, da würde ich sogar mit meinem Fahrrad gewinnen.

0
BackupBone  28.04.2021, 12:43
@DerNico

Also bei MIR wäre ab 50km/h Schluss. Egal mit welchem Rad

0
DerNico  28.04.2021, 12:44
@BackupBone

Also mit einem Rennrad, wären es bei mir schon 30km/h, in so dünne Mäntel habe ich kein Vertrauen.

Aber mit meinem, da geht locker mehr.

0

Nein. Nicht auf öffentlicher Straße.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einen Opel Astra F Caravan mit Benzin und ein Mofa.

Klar, so eine Veranstaltung darfst du organisieren und wenn die Behörde sie genehmigt hat, darfst du sie auch ausrichten. Möglicherweise unter Auflagen, wie z.B. eine Straßensperrung und sanitätsdienstliche Absicherung.

Wenn du jetzt ein inoffizielles Rennen meinst: Der § 315d StGB verbietet Kraftfahrzeugrennen, d.h. betrifft Fahrräder nicht. Aber du musst dich halt an die normalen Verkehrsregeln halten, so u.a. § 3 StVO im Bezug auf Geschwindigkeit:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Die erlaubten 100 km/h außerorts bzw. 50 km/h innerorts gelten übrigens nur für Kraftfahrzeuge - wenn da aber ein rundes Schild mit rotem Rand steht, dann gilt es für alle, inkl. Radfahrer.

oder § 2 (4) StVO im Bezug aufs nebeneinander fahren:

Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.

(der nächste Teil verpflichtet dich übrigens, beschilderte Radwege zu benutzen, wenn vorhanden)

und im Bezug aufs Überholen gilt natürlich weiterhin der § 5:

Es ist links zu überholen.
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Also nicht das leidliche "rechts, rechts, RECHTS VERDAMMT!!!!", das man vom Bike-Marathon gewöhnt ist.