Darf man ein Haus verkaufen, wenn ein Nießbrauch besteht?

8 Antworten

Nießbrauch ist das Recht auf Wohnung bis zum Lebensende in dem Haus, welches vererbt wird. Die Erben können das Haus zwar versteigern, der neue Eigentümer muss jedoch das Nießbrauchrecht akzeptieren. Hier wird es schwierig sein jemanden zu finden der das Haus kauft, wenn er nur einen Teil der Immobilie für sich verwerten kann.

Franticek  18.11.2008, 01:07

Was du meinst, ist lebenslanges Wohnrecht. Nießbrauch ist etwas anderes, nämlich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, jedoch ohne Eigentumsrecht. Nießbrauchrecht an einem Haus kann bedeuten, daß man ein Leben lang darin wohnen darf, - es beinhaltet aber auch die Möglichkeit, das Haus zu vermieten und Miete zu kassieren. Man kann etwas mehr oder weniger wie Eigentum nutzen, weinen eigenen Nutzen nach Belieben daraus ziehen, - nur verkaufen darf man es nicht, da man kein Eigentumsrecht hat.

Das ist vielleicht etwas einfach ausgedrückt, aber so ähnlich hat uns das vor kurzem ein Notar erklärt.

Mandy791  17.03.2017, 15:21
@Franticek

Kann ein Nutzer also das vom Pächter übernommene Haus gar nicht verkaufen? Würde ich gern wissen, da wir gerade ein Kaufvertrag mit dem Nutzer geschlossen hatten , nicht mit dem pächter.

Ja ohne weiteres, aber:

Je nach Ausgestaltung kann ein Niessbrauch ziemlich stark den wert des Hauses mindern. Es wird schon schwierig sein, einen angemessenen Preis zu finden.

Aber möglich ist es schon

Ja, aber dar Recht verkaufst Du mit, das lastet auf dem Haus. Du wirst keinen Käufer finden. Andere Möglichkeit, Du versuchst, den Wohnberechtigten auszuzahlen, er kann darauf eingehen, muß aber nicht. L.G.

Ja, aber der Nießbrauch bleibt bestehen. Und ob Du dann einen Käufer findest?

Mann könnte den Wert des Hauses vielleicht so berechnen, dass man Mieteinnahmen minus Nebenkosten minus der Jahre berechnet die der Niessbrauchsnehmer noch lebt, oder?