Darf man den Ausweis eines 10 Jährigen Einscannen und zu unrecht des Diebstahl beschuldigen?

8 Antworten

Dein Ärger ist verständlich. Wenn ich das richtig verstanden habe, war er noch nicht an der Kasse vorbei... Ich nehme an, du bist bereits volljährig. Fahr hin, am besten mit einer weiteren Person "zur Verstärkung" und lasse dir die Situation aus Sicht des Ladens schildern.

Wie in so einem Fall am besten weiter vorzugehen ist, kann ich aber nicht sagen.

Ich würde sagen, der Mitarbeiter hat überreagiert, wenn es denn so war wie dein Bruder es erzählt.

Geklaut ist es erst, wenn es an der Kasse vor verlassen des Landes nicht bezahlt wurde.

Ich stecke mir manchmal auch Sachen in die Tasche, weil ich mal wieder mehr kaufe als ich eigentlich vor hatte und dann keine Tüte oder Wagen mitgenommen habe und dann keine Hand mehr frei habe.

Wenn der Mitarbeiter einen Diebstahl befürchtet hatte, hätte er aus meiner Sicht zwei angemessene Möglichkeiten gehabt: Beobachten und gucken ob es an der Kasse tatsächlich bezahlt wird oder ansprechen und sowas sagen wie "Ich hab gesehen, du hast was in deine Tasche gesteckt. Das hast du doch auch vor zu bezahlen oder?"

Aber dein Bruder in allen ehren: Es haben schon viele Brüdern, Schwestern, Väter und Mütter darauf geschworen, dass ihr Familienmitglied auf gar keinen Fall etwas unrechtes tun würde. Und viele wurden eines besseren belehrt.

Also warte bei deinem Gespräch erstmal ab, wie die Gegenseite die Situation beschreibt. Und bleibe sachlich und ruhig, anstatt den Laden wutentbrannt zu stürmen 😉


gfxArts 
Fragesteller
 26.03.2022, 09:48

Ja mal gucken ich fahr heute auf jedenfall mit den richtigen Filialleiter reden, wir sind alle Stammkunden da und kennen ihn vom sehen. Mein Bruder klaut keine Süßigkeiten, er kriegt jeden Tag Geld von uns und der Combi ist 2 min von unser Haus wir kaufen da regelmäßig

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Callidus89  26.03.2022, 09:55
@gfxArts
Mein Bruder klaut keine Süßigkeiten

Wie gesagt, das sagen sie alle und viele wurden dann eines besseren belehrt. Nicht das dein Bruder nicht auch die Wahrheit sagen könnte, aber aus Erfahrung weiß ich, dass Kinder nicht unbedingt immer ehrlich sind (Ich war schließlich auch mal Kind).

Der Spruch "Lügen haben kurze Beine" kommt eben nicht von ungefähr.

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Bereits das Einstecken in die eigene Jacke erfüllt den objektiven Tatbestand des Diebstahls.

Sagt Anwalt.de

Nochmal die Definition des Diebstahls:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zur erläuterung: Hier geht es im wesentlichen um die Frage, wann ein 'Wegnehmen' tatsächlich vorliegt. Hier SOFORT auf das Verlassen des Ladens zu springen ist, laut Artikel, aber auch in meinen Augen, verfrüht.
Zwar verlässt er in dem Moment, in dem der Bruder etwas in seine Tasche steckt, nicht das Geschäft, doch der Hauptpunkt in einem solchen Fall soll wohl der Gewahrsamsbruch sein. Also in dem Moment, indem der Bruder das Gewahrsam über den Gegenstand hat und der Ladeninhaber nicht mehr, ist, im Endeffekt, ein Diebstahl begangen.

Gewahrsam kann man, sehr grob, auch als von einem Herrschaftswissen getragenen Besitz verstehen (auch wenn es da zivilrechtlich und Strafrechtlich Unterschiede gibt).
In dem Moment in dem der Bruder die Schokolade in den Pulli oder Hoodie steckt gilt, laut der Seite etwas im Sinne einer 'Gewahrsamsenklave'. Auch wenn der Gegenstand sich weiterhin im Geschäft befindet, hat der Ladeninhaber keinen Zugriff mehr darauf. Er kann den Gegenstand nicht mehr sehen und kann unter normalen Umständen auch nicht einfach so die Herausgabe verlangen bzw. dies wäre mit erheblichen Umständen verbunden, da die Kleidung die Privatsphäre des Kunden bzw. des Bruders ist.
Die 'Herrschaft' des Ladeninhabers über den Gegenstand ist allerdings gebrochen.

In diesem Sinne: Ja, man kann es rein objektiv als Diebstahl sehen. Und dementsprechend war es auch in Ordnung in diesem Falle Hausverbot zu erteilen.
Den Filialleiter als 'Trottel' zu beschimpfen ist da in meinen Augen eher unangemessen... zumal ihr vermutlich auch eher die Schilderung des kleinen Bruders kennt und verständlicherweise dazu tendiert ihm zu glauben.


gfxArts 
Fragesteller
 26.03.2022, 09:49

Das war nicht der Filialleiter, der Filialleiter ist eig ein sehr netter Mann, der Mitarbeiter den habe ich ein Trottel genannt

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BeviBaby  26.03.2022, 09:55
@gfxArts

Auch der Mitarbeiter hat es nicht verdient als Trottel bezeichnet zu werden, wenn er jemandem ein Hausverbot erteilt.

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Dass Dein Bruder sich die Schokolade in die Tasche im Laden gesteckt hat, kann schon den Eindruck erwecken, als ob er klauen wollte. Möglicherweise hat der Filialleiter etwas überreagiert. Rede auch mal mit Deinem Bruder darüber, dass er das nächste Mal die Waren nicht versteckt am Körper tragen sollte,

Eigentlich darf der Filialen Arbeiter das weil “der Versuch ist auch strafbar” Egal ob er es wirklich klauen wollte oder nicht, kann man ja nicht nachweisen.

Ich finde aber ein Kind deshalb so zu behandeln komplett unnötig.außerdem kommen die guten Filialen Arbeiter erst zu dir nach du die “geklaute” Ware an der Kasse vorbei gehen lässt.Also würde ich auf jeden Fall ein Wörtchen mit ihm reden und vlt den Hausverbot aufheben lassen.