Darf man das Erbe für die Schuldentilgung des Verstorbenen (Erbschulden) verwenden mit Hartz 4?
Hallo liebe Leute,
mein Vater ist vor kurzem verstorben und aktuell mache ich eine Umschulung bei der mir das Jobcenter finanziell hilft.
Nun gibt es wohl ein Erbe von rund um die 7000€ für mich und jetzt ist herausgekommen, dass wohl noch Autoraten offen sind von rund 3000€.
Darf ich das Erbe (Das ist noch nicht erhalten habe) dafür nutzen um die Erbschulden zu tilgen?
Es geht ja immer darum meine Hilfebedürftigkeit zu mindern und wenn ich von den 7000€ erst Mal leben muss aber 3000€ Schulden nicht bezahlen kann, wird meine Hilfebedrüftigkeit ja erhöht. Ich bezahle die Schulden des Verstorben, kein Cent davon für eigene (die ich zum Glück gedacht habe gar nicht zu haben)
5 Antworten
Die Nachlassverbindlichkeiten können natürlich mit den Nachlassguthaben glattgestellt werden. Ebenso sind die Beerdigungskosten aus den Nachlass zu begleichen.
Der Nettonachlass ist beim Harz 4 Einkommen und ist wenn die Anrechnung auf einen Monat zum Entfall der Bedüftigkeit führt auf 6 Monate verteilt anzurechnen.
Du hast einen gewissen Freibetrag. Am besten einen Anwalt fragen. Und noch besser: Einen Anwalt fragen der für sowas wie die Arbeitslosenselbsthilfe oder einen ähnlichen Verein arbeitet.
Auch als Hartz 4 Empfänger hast Du einen Freibetrag, den Du behalten darfst. Das ist eine bestimmte Summe x pro Lebensjahr, soweit ich weiß. Wieviel das genau ist, musst Du mal beim zuständigen Amt erfragen.
Du musst sogar seine Schulden tilgen, denn wenn Du das Erbe antrittst, so erbst Du auch seine Schulden, also im Prinzip tilgst Du damit Deine eigenen Schulden.
Du bist bei der Erbschafts Annahme sogar verpflichtet die kosten zu begleichen.
Check sicherheitshalber nochmal ob nicht noch andere Schulden vorhanden sind.
Der Verstorbene hat noch Schulden, habe ich das richtig verstanden?
ja, dann können die restlichen Raten von dem Vermögen gezahlt werden.
du kannst die Schulden von dem ERbe zurück zahlen. Frage bei der Bank nach, was da jetzt noch offen ist und überweise einfach diesen Betrag.
Der Restbetrag steht dann dem Erbe zu.
Genau, es geht nicht um MEINE Schulden sonder um die des Verstorbenen. Ich weiß das man das Erbe Annehmen muss, wenn das Erbe mehr ist als die Schulden und man das Erbe mit Hartz 4 nur ablehen darf, wenn es anders herum ist. Also Schulden>Erbsumme weil man sonst seine Hilfebedrüftigkeit erhöht.