Darf man bis zum Tempolimit stark beschleunigen?

8 Antworten

Solange du damit nicht mehr Lärm veranstaltest als bei einer normalen Beschleunigung, darfst du auch schneller beschleunigen.

Ich denke dass es grundsätzlich erlaubt ist, jedoch muss man aufpassen, dass man niemanden gefährdet und nicht zu laut ist.

Nein, darf man nicht. Das wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend geregelt und somit ausgeschlossen:

§1 Grundregeln:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§3 Geschwindigkeit:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird

§30 Umweltschutz:

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten,
Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4
Von Experte AlterHaudegen75 bestätigt

Zügig beschleunigen ist nicht verboten. Wenn das Ganze aber mit erhöhtem Lärm (übertrieben hohe Drehzahlen, Reifenquietschen) einhergeht, ist es nicht erlaubt.

Davon abgesehen, dass es von roter Ampel zu roter Ampel mehr als unnötig ist

Das sollst du sogar um einen guten Verkehrsfluss zu ermöglichen.

Das heißt aber nicht, dass du jedes Mal Vollgas geben sollst. Wenn die Bedienungen gegeben sind und es dank Schnee oder Eis nicht extrem Glatt ist oder ein starkes Verkehrsaufkommen gibt kannst du ruhig zügig von der Ampel wegfahren.