Darf man Bäume auf eigenem Grundstück fällen?
Hey User Wir kaufen bald ein Haus allerdings ist vor der Garage ein etwas größerer Baum gewachsen er versperrt den Eingang zur Garage und 3 Zimmer sind zu dunkel weg dem Baum ich weis nicht was für ein Baum das ist ich hab zwar kein Orginalbild aber ein Beispiel bild -> siehe Bild linker Baum(das Orginal hat die gleiche Größe wie auf dem bild) jetzt ist meine frage ob wir den von oben nach unten entfernen dürfen vor dem haus stehen noch zwei bäume dieser art einer ca 1,50m hoch und der andere ca 2m hoch dürfen wir diese entfernen ? Danke im Vorraus
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
11 Antworten
Wenn es keine geschützten Bäume sind, wie z.B. Birke, Tanne, Walnussbaum, ja. Aber auch bei o.g. Bäumen kannst Du Dir vom zuständigen Ordnungsamt eine Fällgenehmigung erteilen lassen. Du bekommst dann meistens zur Auflage, an anderer Stelle im Garten, neue Bäume anzupflanzen.
Dubrauchst eine Genehmigung der Kommune, bzw. ist meist abhängig vom Stammdurchmesser, ob du eine brauchst. Bei uns sind es 16cm. Und der Baum darf nicht unter Schutz stehen. Dann braucht man immer eine Genehmigung. Mach dich lieber schlau, in deinem Fall würdest du vermutlich auch eine Genehmigung bekommen. Solange ihr die Nachbarschaft nicht kennt und nicht wißt, wie die Gemeinde drauf ist, ist es sicher besser sich da ordnungsgemäß zu verhalten. Wenn euch jemand anschwärzen würde, würde es richtig teuer werden.
Bei uns im Ort ist es egal, bei einen Nachbarort darf so was nur ein Fachmann machen. In deine Gemeinde nachfragen.
Da muss man tatsächlich bei der Gemeinde nachfragen. Aber ich denke, wenn der Baum die Einfahrt versperrt dürfte die Genehmigung den Baum zu fällen kein Problem sein.
Musst du in die Baumschutzverordnung deines Wohnortes schauen, bis zu welchem Durchmesser man keine Genehmigung braucht. Ich schätze aber, dass du für diesen (wenn er wie auf dem Bild ist ) keine brauchst; ihn also fällen kannst.
Die anderen sind ja aufgrund ihrer Größe wohl noch eher Büsche, die kannst du sicherlich wegmachen.
Aus aktuellem Anlaß weiss ich das ganz sicher, da mein Vater auch einen wegmachen (durch mich) lassen will und der ist etwas dicker als eurer. Der steht in München und er braucht keine Genehmgung. Beim (möglichen) Fällen aber darauf achten was ihr macht. Nicht das jemand zu Schaden kommt.