Darf man an der Ampel Vollgas geben solange man das Tempolimit nicht überschreitet?
Ich hab nen 300 PS Wagen und wenn ich in ner 70er Zone bin gebe ich manchmal gerne Vollgas an der Ampel und bin dann in ca 3 sek auf Tacho 73.
Darf man das ?
5 Antworten
Nein darfst du nicht, wird als "Rennen gegen dich selbst" gesehen, also als Straßenrennen und entsprechend geahndet
Vollgas und dann mit deiner 300 PS Schleuder in 3 Sekunden erst auf Tempo 73???
Also da brauchst du mit Vollgas aber nicht so groß Angeben wenn die Karre nicht mehr bringt. Wenn die Rennleitung dich erwischt zahlst du mal gleich. Gilt als Rennen gegen dich selbst. Was darauf an Strafe steht, darfst du gerne im Bußgeldkatalog selbst nachsehen. Frag einfach mal Google, die Seite ist dort bekannt.
§30 StVo:
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten."
Zudem kann je nach Situation der Straftatbestand "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" (§315b StGB) zutreffen.
Auf gut Deutsch: Lass den Scheiß, das kann teuer werden oder dich sogar den Lappen kosten. Wenn du Rennen fahren willst, fahr auf die Rennstrecke, gibt genug davon.
"Definition: Ein Rennen ist ein Wettbewerb oder ein Wettbewerbsteil zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, bei denen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, wobei es einer vorherigen Absprache nicht bedarf."
Also nein, das ist kein Rennen.
Es ist aber sehr wohl ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, da die extreme und von den anderen Teilnehmern unerwartete Beschleunigung auf viele erschreckend und überfordernd wirken kann.
Nein, darf man definitiv nicht. Angefangen von einer OWiG wegen unnötiger Lärmbelästigung und Abgase, bishin zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe wegen dem Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Straftatbestand § 315d StGB, kann dir alles blühen.
Naja, heutzutage kann das als illegales Straßenrennen gewertet werden...
Zudem kann je nach Situation der Straftatbestand "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" (§315b StGB) zutreffen.
Wohl eher nicht, ich würde eher den § 315d StGB, verbotene Kraftfahrzeugrennen, dafür ansetzen.