Darf man als Vermieter den eigenen Kaminofen in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen und wenn ja zu welchem Anteil?

5 Antworten

Es geht darum, dass die Wohung des Vermieters die einzige im Haus ( 3 Parteien) ist, die zusätzlich einen Kaminofen eingebaut hat. Die anderen beiden Wohnungen werden ganz normal über die Zentralheizung betrieben - die Wohnung des Vermieters könnte theoretisch auch darüber betrieben werden, wird sie aber nicht. Die Nebenkosten für Gas werden nach m² verteilt, meine Frage nun: gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass der Vermieter seine Wohnfläche (bspw. prozentual) weniger veranschlagen darf, weil er eben diese Ofenheizung hat?

Die Umlage der Heizenergiekosten komplett nach der Wohnfläche ist, da es ein 3FH ist, unzulässig.

Hier muß zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

Und diese besagt das ein Teil, meist 30 %, nach der Wohnfläche umzulegen ist. Auch der Wohnfläche von Nutzern die die erzeugte Wärme nicht nutzen, es aber könnten.

Eine Sonderregelung das in so einem Fall die Wohnfläche  geringer veranschlagt werden kann, gibt es nicht.

Übrigens haben Mieter das Recht die Heizkostenabrechnung um 15 % zu kürzen wenn, trotz Verpflichtung, nicht nach Heizkostenverordnung abgerechnet wird.

Es geht darum, dass die Wohung des Vermieters die einzige im Haus ( 3 Parteien) ist, die zusätzlich einen Kaminofen eingebaut hat. Die anderen beiden Wohnungen werden ganz normal über die Zentralheizung betrieben - die Wohnung des Vermieters könnte theoretisch auch darüber betrieben werden, wird sie aber nicht. Die Nebenkosten für Gas werden nach m² verteilt, meine Frage nun: gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass der Vermieter seine Wohnfläche (bspw. prozentual) weniger veranschlagen darf, weil er eben diese Ofenheizung hat?

Bsp:

Wohnung A hat 65 m²

Wohnung B hat 65 m²

Wohnung C hat 55 m²

Gesamt 185 m²

3000 Euro Heizkosten fürs Jahr dann eben verteilt nach m²...

A: 1054

B: 1054

C: 892

Gibt es eine Regelung, dass der Vermieter (Wohnung A) z.B. nur 50% der Wohnfläche angeben darf wegen der Ofenheizung und die anderen Mietparteien dann dementsprechend die mehrkosten tragen müssen (Da ja auch effektiv mehr vebraucht)?

Wohnung A dann nur noch 32,5 m²

Wohnung B und C wie gehabt.

Gesamt dann 152,5 m2

3000 Euro verteilt nach m²...

A: 639,34

B: 1278,69

C: 1081,97

Vermutlich ist das nicht zulässig, aber Fragen wollt ich dennoch...

konzato1  27.07.2015, 14:26

Du könntest doch nach Verbrauch (Verdampferröhrchen oder andere Meßeinrichtungen) abrechnen.

anitari  28.07.2015, 08:04

Wohnung A hat 65 m²

Wohnung B hat 65 m²

Wohnung C hat 55 m²

Gesamt 185 m²

3000 Euro Heizkosten fürs Jahr dann eben verteilt nach m²...

A: 1054

B: 1054

C: 892

Beispiel nach Heizkostenverordnung 30 % nach der Wohnfläche:

= 900 €

= 4,86 € pro m²

Wohnung A 315,90 €

Wohnung B 315,90 €

Wohnung C 267,30 €

2100 € (70 %) nach Verbrauch würden dann unter den 2 Nutzern der Heizwärme verteilt.

Also sollte der Vermieter dringenst über die gesetzeskonforme Abrechnung nachdenken.

Entsprechende Meßeinrichtungen können übrigens auch gemietet und die Miete zusammen mit den Heizkosten umgelegt werden.

Wenn der KO nicht genutzt wird, spielt er bei der Berechnung der Heizkosten keine Rolle.

Da es hier um ein Dreifamilienhaus bzw. Haus mit drei Wohnungen handelt, müsstest du entspr. der Heizkostenverordnung die Heizkosten umlegen. Das heißt, du musst diese nach Verbrauch abrechnen, mit einem Anteil nach Wohnfläche (50 oder 30 %).

Für eine vorhandene zentrale Warmwasserbereitstellung musst du die Novellierung der Heizkostenverordnung (anzuwenden seit 1.12014) beachten, die besagt, dass der für die Wassererwärmung erforderliche Energieverbrauch gemessen werden muss und nicht mehr per Formel errechnet werden darf.

Rechnest du die Heizkosten nicht nach Verbrauch ab, darf der Mieter seine anteiligen Kosten um 15% reduzieren und damit weniger löhnen. Darauf hat er einen gesetzlichen Anspruch.

Das einzige was du davon hast ist dass du selber einen reduzierten Brennstoffbedarf für die Zentralheizung hast und das macht sich dann ja kostentechnisch sowieso bemerkbar aber ansonsten gibts da nichts rauszurechnen

Das ist genau so, als ob du deinen Mietern auch die Kosten für DEINE Waschmaschine aufs Auge drücken wolltest.

Welchen Nutzen haben denn die Mieter davon, dass DU einen Kaminofen betreibst?