Darf man als Beamter/Lehrer nebenbei selbstständig tätig sein?

11 Antworten

Darfst Du, Du musst allerdings die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen. Es gibt da Bestimmungen zum zeitlichen und finanziellen Umfang, die sind aber vermutlich in jedem Bundesland anders.

Grundsätzlich ja, aber der Dienstherr muss es genehmigen!

NEIN.

ich glaub z. b. als nachhilfelehrer

oli1996  16.07.2009, 13:59

wenn mans schwarz macht xD

Bitte den Arbeitgeber fragen, der muss es sowieso genehmigen!