Darf Käufer von Autokaufvertrag zurücktreten?
Hallo,
ich habe ein Anliegen bei dem ich eure Hilfe benötige.
Ich habe ein Auto als Privatperson ganz normal im Internet inseriert. Mit Bilder und Beschreibung. Also Infos sind vorhanden.
Ein Interessent hat sich telefonisch gemeldet und über mehrere kurze Telefonate über mehrere Tage hinweg für das Fahrzeug entschieden.
Heute am 26.03.2025 sollte es zur Besichtigung und Abholung kommen.
Der Interessent kam aus per Bahn zu mir. Wir haben uns das Fahrzeug gemeinsam angeschaut und Probegefahren. Ein Verwandter aus Rumänien war dazu geschaltet, weil dieser die Überweisung tätigen sollte und der vertragliche Partner sein sollte wobei der Interessent das Fahrzeug dann in Hamburg benutzen sollte.
Der Interessent vor Ort hat sich dann für das Fahrzeug entschieden und in meinem vorgefertigten Vertrag von Mobile.de die Daten von dem Mann aus Rumänien eingetragen und auch unterschrieben in seinem Namen. (In dem Moment war ich leider nicht so aufmerksam. Später sagte er telefonisch er hätte eine Vollmacht dabei gehabt. Habe ich leider nur nicht gesehen).
Die Vereinbarung war, dass wenn das Geld auf dem Konto ist würde ich das Fahrzeug übergeben und zwar am 27.03.2025.
Er hat sich dann ein Hotel in der Nähe rausgesucht wo ich ihn hingefahren habe.
ca 30 min später hat er nach Fotos gefragt wegen einem Ausstattungsmerkmal vom Auto. Nach dem senden der Fotos rief er an und sagte er würde das Auto nicht kaufen.
Seine Verwandtschaft in Rumänien würde den Kredit von der Bank nicht bekommen. Sie hätten beide kein Geld.
Ende vom Lied ist, dass er wieder nach Hamburg gefahren ist ich ihm aber gesagt habe, dass er bzw der Mann in Rumänien vertraglich gebunden ist die aber nicht zahlen möchten.
Meine Frage ist jetzt ob ich voll im Recht stehe und das anfechten kann über meine Versicherung.
Ich danke schon mal im Voraus.
3 Antworten
Ein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag ist rechtwirksam. Ein Rücktrittsrecht besteht in der Regel nicht einfach so. Auflösen kann man den Vertrag nur einvernehmlich.
Wie auch schon Tessa1984 geschrieben hat, könnte hier folgendes passieren: Du inserierst das Auto wieder. Ein neuer Käufer kauft das Auto. Sobald das Auto weg ist, meldet sich der erste Käufer und besteht auf der Erfüllung des Vertrags. Weil das Auto jetzt weg ist, verlangt er Schadensersatz und behauptet, dass er das Auto mit x000 € Gewinn hätte verkaufen können und diese Summe jetzt erstattet haben möchte.
So blöd das ist: Aus der Sache kommst du nur dann einigermaßen sicher raus, wenn du einen Anwalt kontaktierst und der dich berät. Je nach Sachlage kann es ausreichen, wenn der "Vertreter" des Käufers bestätigt, dass der Käufer nicht am Kaufvertrag festhalten will. Es kann aber auch sein, dass man zuerst den Käufer auffordern muss, den Kaufpreis zu zahlen und das Fahrzeug abzuholen. Und wenn der Käufer im Verzug ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Es kann auch einfach nur dumm gelaufen sein und es steckt kein Betrugsversuch dahinter. Aber der Gebrauchtwagenhandel ist ein kleiner Teich voller Gangster. Solche Gauner schalten durchaus auch Anwälte zur Durchsetzung ihrer Forderung ein und klagen zuweilen auch. Je nachdem wie geschickt man sich verhält. Die Opfer die sich am ungeschicktesten verhalten und am wenigsten Gegenwehr leisten, werden am sichersten und sorgfältigsten geschröpft.
Vorsicht: Telefonische Rechtsberatung ist mit diversen Unsicherheiten behaftet. Ohne die Unterlagen zu sichten, ist der Anwalt oft im Blindflug unterwegs. Bitte nicht versuchen, die Selbstbeteiligung bei der RSV zu vermeiden, sondern richtig beraten lassen.
Ja, mir wurde telefonisch auch gesagt, dass man den Fall natürlich ganz genau prüfen müsste.
Ich habe keine Selbstbeteiligung also kann ich meinen Anwalt voll handeln lassen ohne Angst vor Kosten zu haben.
Käufer ignoriert meine Versuche der Kontaktaufnahme und der Vertreter möchte immer nur, dass ich den Vertrag wegwerfe und dann wäre alles gut. Er geht nicht ein auf das was ich sage und möchte nichts unternehmen.
Freitag habe ich den Vertrag und alles was ich an Infos habe an meinen Anwalt weitergeleitet und dieser wird mir seine Meinung dazu morgen kundtun.
… sind wir mal ehrlich.. jemanden in Rumänien zu „verklagen“ … ob sich das lohnt?!
zudem eine dritte Person in seinen Namen unterschrieben hat.
keine Rechtsberatung oder Ähnliches
Ja Du bist im Recht, aber was willst jetzt tun? Verklagen auf Schadensersatz den Typ in Rumänien und welcher Schaden ist dir letztendlich entstanden?
Vergiss die Sache, vermutlich kommt aber in 3 oder 4 Wochen das der Rumäne das Fahrzeug abholen will und droht dir dann, da Du das Fahrzeug mittlerweile verkauft hast <- dies nur schonmal als Vorwarnung
Entstandener Schaden wäre ein ganzer Urlaubstag und das hin und her fahren für den Mann.
Aber darum geht es mir nicht primär.
Er hat schließlich auch ein Vertrag in der Hand der mich bindet. Auch wenn er mündlich anderes sagt.
Davon habe ich auch schon gehört. Deswegen kann ich das Fahrzeug nicht einfach weiter verkaufen.
Drohungen dann halt einfach ignorieren und Kontakt blockieren.
Danke für die Info.
Ich habe heute mit 2 Anwälte gesprochen und sagen dass Selbe.
Eine Frist zur Zahlung setzen. Wird diese nicht erfüllt kann ich selber vom Vertrag zurücktreten.
Alternativ gibt es einen Auflösevertrag der von beiden Seiten unterschrieben wird.
Schwierigkeit besteht aktuell in der Kontaktaufnahme. Ich habe nur die Telefonnummer vom Vertreter der vor Ort war und die Adresse vom Käufer in Rumänien. Möchte kein langes hin und her per Post nach Rumänien.