Darf Käufer von Autokaufvertrag zurücktreten?

3 Antworten

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Ein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag ist rechtwirksam. Ein Rücktrittsrecht besteht in der Regel nicht einfach so. Auflösen kann man den Vertrag nur einvernehmlich.

Wie auch schon Tessa1984 geschrieben hat, könnte hier folgendes passieren: Du inserierst das Auto wieder. Ein neuer Käufer kauft das Auto. Sobald das Auto weg ist, meldet sich der erste Käufer und besteht auf der Erfüllung des Vertrags. Weil das Auto jetzt weg ist, verlangt er Schadensersatz und behauptet, dass er das Auto mit x000 € Gewinn hätte verkaufen können und diese Summe jetzt erstattet haben möchte.

So blöd das ist: Aus der Sache kommst du nur dann einigermaßen sicher raus, wenn du einen Anwalt kontaktierst und der dich berät. Je nach Sachlage kann es ausreichen, wenn der "Vertreter" des Käufers bestätigt, dass der Käufer nicht am Kaufvertrag festhalten will. Es kann aber auch sein, dass man zuerst den Käufer auffordern muss, den Kaufpreis zu zahlen und das Fahrzeug abzuholen. Und wenn der Käufer im Verzug ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Es kann auch einfach nur dumm gelaufen sein und es steckt kein Betrugsversuch dahinter. Aber der Gebrauchtwagenhandel ist ein kleiner Teich voller Gangster. Solche Gauner schalten durchaus auch Anwälte zur Durchsetzung ihrer Forderung ein und klagen zuweilen auch. Je nachdem wie geschickt man sich verhält. Die Opfer die sich am ungeschicktesten verhalten und am wenigsten Gegenwehr leisten, werden am sichersten und sorgfältigsten geschröpft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

Stinger180 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 17:59

Danke für die Info.

Ich habe heute mit 2 Anwälte gesprochen und sagen dass Selbe.

Eine Frist zur Zahlung setzen. Wird diese nicht erfüllt kann ich selber vom Vertrag zurücktreten.

Alternativ gibt es einen Auflösevertrag der von beiden Seiten unterschrieben wird.

Schwierigkeit besteht aktuell in der Kontaktaufnahme. Ich habe nur die Telefonnummer vom Vertreter der vor Ort war und die Adresse vom Käufer in Rumänien. Möchte kein langes hin und her per Post nach Rumänien.

EinRechtsanwalt  30.03.2025, 20:17
@Stinger180

Vorsicht: Telefonische Rechtsberatung ist mit diversen Unsicherheiten behaftet. Ohne die Unterlagen zu sichten, ist der Anwalt oft im Blindflug unterwegs. Bitte nicht versuchen, die Selbstbeteiligung bei der RSV zu vermeiden, sondern richtig beraten lassen.

Stinger180 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 20:37
@EinRechtsanwalt

Ja, mir wurde telefonisch auch gesagt, dass man den Fall natürlich ganz genau prüfen müsste.

Ich habe keine Selbstbeteiligung also kann ich meinen Anwalt voll handeln lassen ohne Angst vor Kosten zu haben.

Käufer ignoriert meine Versuche der Kontaktaufnahme und der Vertreter möchte immer nur, dass ich den Vertrag wegwerfe und dann wäre alles gut. Er geht nicht ein auf das was ich sage und möchte nichts unternehmen.

Freitag habe ich den Vertrag und alles was ich an Infos habe an meinen Anwalt weitergeleitet und dieser wird mir seine Meinung dazu morgen kundtun.

… sind wir mal ehrlich.. jemanden in Rumänien zu „verklagen“ … ob sich das lohnt?!

zudem eine dritte Person in seinen Namen unterschrieben hat.

keine Rechtsberatung oder Ähnliches

Ja Du bist im Recht, aber was willst jetzt tun? Verklagen auf Schadensersatz den Typ in Rumänien und welcher Schaden ist dir letztendlich entstanden?

Vergiss die Sache, vermutlich kommt aber in 3 oder 4 Wochen das der Rumäne das Fahrzeug abholen will und droht dir dann, da Du das Fahrzeug mittlerweile verkauft hast <- dies nur schonmal als Vorwarnung


Stinger180 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 07:58

Entstandener Schaden wäre ein ganzer Urlaubstag und das hin und her fahren für den Mann.
Aber darum geht es mir nicht primär.

Er hat schließlich auch ein Vertrag in der Hand der mich bindet. Auch wenn er mündlich anderes sagt.

Stinger180 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 07:46

Davon habe ich auch schon gehört. Deswegen kann ich das Fahrzeug nicht einfach weiter verkaufen.