Darf im Garten fest eingebauter Swimmingpool (5x7,5m) bei Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer abgezogen werden. Falls ja, wie hoch?

5 Antworten

Das hat keinen Einfluss, weil man einen Pool nciht ausbauen kann

schelm1  03.09.2015, 16:51

...und zuschütten!?!

wfwbinder  03.09.2015, 17:37
@schelm1

Kann man machen, aber für 130,- Euro Grunderwerbsteuer, Füllsand kaufen und Stundenlang arbeiten?

schelm1  04.09.2015, 11:02
@wfwbinder

aber in jedem Falle kostengünstiger als der Ausbaugedanke!?!

wfwbinder  05.09.2015, 04:47
@schelm1

Das kann gut sein. Ich finde die ganze Frage etwas schräg. Ich bin zwar selbst etwas geizig, wenn es um Steuern geht, aber bei Einer Investition in die hunderttausende, lohnt sich das echt nicht.

Ich meine nein (bin aber kein Fachmann), denn Steuergegenstand der Grunderwerbsteuer ist das komplette Grundstück und das mit dem Grundstück untrennbar verbundene Haus.  Lediglich für Standardeinbau"möbel"  wie zum Beispiel eine Einbauküche, Einbauschränke, ein Kamin oder eine Sauna muss keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden.

Ein sich auf dem Grundstück befindender Swimmingpool darf also nach meiner Meinung nicht abgezogen werden.

Hab noch einen Text dazu gefunden:

"Allerdings ist nicht jede erworbene Leistung für die Höhe der Grunderwerbsteuer ausschlaggebend. So zählen etwaige miterworbene Einrichtungen beziehungsweise Ausstattungen nicht in den Wert der Gegenleistung. Zu solchen sogenannten beweglichen Einbauten zählen unter anderem Möbel, Einbauküchen, Treppenlifte für barrierefreies Wohnen, Photovoltaikanlagen oder auch Swimmingpools."

Quelle des kompletten Textes:

http://www.interhyp.de/ueber-interhyp/presse/grest-sparmoeglichkeiten.html

NickgF  05.09.2015, 22:00

Zu solchen sogenannten beweglichen Einbauten zählen unter anderem Möbel, Einbauküchen, Treppenlifte für barrierefreies Wohnen, Photovoltaikanlagen oder auch Swimmingpools

Damit sind die mehr oder weniger "mobil" aufgestellten Schwimmbecken gemeint ...dieses im KV preislich gesondert ausweisen und es bleibt bei der GErwSt unberücksichtigt.

Die bspw. mit Kacheln im Erdboden errichteten Pools kann man dagegen nicht "ausbauen u. mitnehmen". Sie unterliegen stets der GErwSt.  

Der Pool läst sich im Normalfall nicht zerstörungsfrei ausbauen und ist deshalb wesendlicher Bestandteil des Grundstücks und somit wertmäßig im Kaufpreis enthalten. Ein Abzug bei der Grunderwerbsteuer ist deshalb nicht möglich.

Nein! Ein solches Bauwerk ist, wie jedes andere fest mit dem Boden verbundene Gebäude,  wesentlicher Bestandteil des Grundstückes und unterliegt damit der Grunderwerbsteuerbemessung.

Hallo,

nein, darf man nicht, da der Pool fester Bestandteil des Grundstücks ist.