Darf ich ungebrauchte Dinge wieder zurückstellen?
Ich habe etwas im Baumarkt gekauft was nicht so ganz passt, sprich ich habe keine Verwendung dafür. Darf ich damit zum Baumarkt fahren und es wieder ins Regal einsortieren? Klar hab ich dafür Geld bezahlt aber es ist ein Platzfresser und andere können es bestimmt wirklich gebrauchen + der Baummarkt verdient doppelt am Produkt.
Geht das oder muss ich das umständlich über Ebay verkaufen?
btw könnte das sogar strafbar sein? Ich könnte mir vorstellen, wenn man im Supermarkt die falsche Salami o.ä. wieder zurücklegt, dass das auch gesundheitlich Schäden mit sich bringen kann.
5 Antworten
Das bringt deren Warenbestand durcheinander und kann als Müllentsorgung ausgelegt werden.
Ich kaufe mir auch immer Sachen und gebe Sie zurück.
Jetzt Spaß beiseite, wie wäre es,wenn du dein Kassenzettel abgibst und das Geld nimmst und dir nen Döner gönnst?
Ich habe etwas im Baumarkt gekauft was nicht so ganz passt, sprich ich habe keine Verwendung dafür.
Du kannst unbenutzte Ware mit Kassenzettel zurückgeben und bekommst auch dein Geld wieder
Gesetzlich besteht kein Recht auf Rückgabe, viele Baumärke praktizieren das, teilweise auch ohne vorlage eines Kaufbeleges. Ein einfaches Hinstellen ist allen gegenüber Unfair: Es gibt Baustoffe mit Verarbeitungszeit, wenn diese überlagert sind treten Haftungsfallen auf.
Möglich wäre bei der Verweigerung der Rüchnahme, zu Fragen, ob diese Gegenstände ohne Gegenanspruch zurück gelassen werden dürfen. Das wird wohl klappen, da auch für Produkte die nicht mehr verkaufsfähig sind Interessenten bestehen. Verschenken dürfte gegen das HAusrecht des Geschäftes laufen und ist deshab direkt zu unterlassen.
Versuche, es gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben.
Andernfalls ggf. verschenken.