Darf ich trotzdem Autofahren wenn ich meinen Führerschein verliere?
Ausweis Dokument verloren.
Nicht von der Fahrerlaubnis Behörde einkassiert.
Gibt das ein Bußgeld?
10 Antworten
Du solltest schnellstmöglich der Führerscheinsstelle den Verlust des Führerscheins melden und einen neuen beantragen.
Da du ja noch immer im Besitz der Fahrerlaubnis bist - die Fahrerlaubnis wurde dir ja nicht entzogen - darfst du auch weiterhin Auto fahren, musst jedoch, im Falle einer Kontrolle, damit rechnen, dass du so behandelt wirst, als hättest du deinen Führerschein zuhause vergessen.
Du hast eine Ordungswidrigkeit begangen, indem du gegen die "Mitführpflicht der Fahrerlaubnis" verstoßen hast.
Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße in Höhe von 10€ geahndet, weitere Rechtsfolgen entstehen dir nicht.
Ich hatte einmal meinen Führerschein nicht dabei und wurde kontrolliert. Die wollten eigentlich nur meine Fahrzeugpapiere und meinen Personalausweis sehen, als ich sagte, dass ich ihn nicht bei mir habe. Ich musste dann noch Adresse und Wohnort angeben und "In Zukunft bitte den Füherschein mitführen".
Mit einem verlorenen Führerschein darfst Du noch fahren, musst dich aber bemühen um einen neuen zu bekommen.
Du musst den Verlust deines Führerscheins sofort melden. Dann kriegst du einen Ersatzführerschein.
Wenn du bei einer Kontrolle ohne Führerschein erwischt wirst, kostet's halt Bußgeld.
Ich würde ohne Führerschein nur fahren, wenn's unbedingt sein muss und das Bußgeld dann halt in Kauf nehmen... muss aber jeder selber wissen. Ein verlorener/gestohlener Führerschein bedeutet ja nicht, dass man keine Fahrerlaubnis hat.
willkommen im 21. Jahrhundert :)
Noch immer verhindert ein, zugegebener Maßen übertriebener Datenschutz, das Eintreten ins 21. Jahrhundert. Eine Behörde stellt nicht so ohne weiteres einer anderen Behörde die Daten frei zu Verfügung. Wir leben hier ja nicht im Mittelalter. Du schaust zu viel Tatort.
Ja aber keine weitere Strafe. Ich würde mich mal geschmeidig auf den Weg machen und den Führerschein als verloren melden. Dann bekommst und zahlst Du nen neuen.
Fest steht, das du keine gültige Fahrerlaubnis hast/vorzeigen kannst. Erst wenn du eine gültige Fahrerlaubnis hast oder vorweisen kannst, bist du berechtigt ein Fahrzeug zu führen.
Kann du das nicht, aus welchen Gründen auch immer, kannst du verurteilt werden, wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Punkt.
So einfach ist das nicht. Da kann ja jeder behaupten, ich habe meine Fahrerlaubnis verloren oder sie ist mir gestohlen worden.