Darf ich trotz Ausbildung als kauffrau im Einzelhandel nur als Verkäuferin eingestellt werden?

Verkäufervertrag - (Recht, Arbeit, Ausbildung)

7 Antworten

Deine Ausbildung verpflichtet keinen Arbeitgeber der Welt, Dich als Kauffrau im Einzelhandel einzustellen. Bevor man Etwas unterschreibt, muss man es auch gelesen und verstanden haben. Eventuell Hilfe in Anspruch nehmen!!

Ist das normal oder haben die mich übern Tisch gezogen damit ?

Was hat deine Qualifikation mit deiner betrieblichen Tätigkeit zu tun, wenn der Betrieb die freie Stelle einer Verkäuferin zu besetzen hat? 

Nur weil du mehr kannst, arbeitest du ja nicht mehr!

Und ich bekomme dann ja auch nur so viel gehalt wie eine Verkäuferin oder ?

Richtig: Du dürftest sogar ("nur") als Kassiererin oder Lagerhilfe mit entsprechend(er) (geringerer) Vergütung angestellt werden :-O

Es bleibt dir unbenommen, das Angebot abzulehnen oder fristwahrend ordentlich zu kündigen :-)

G imager761

Auch Arbeitsverträge sind im Prinzip frei verhandelbar. ( Eventuell durch Betriebrat oder Gewerkschaft beschränkt). Im Prinzip hätte DIr der Arbeitgeber auch einen Stelle als Raumpflegerin anbieten können. DU entscheidest, ob Du das annimmst. In BRD gilt grundsätzlich die freie Berufswahl.  Solltest DU einen Betriebsrat haben frage diesen um Rat bzw. Prüfung. VG

ja natürlich kann der Betrieb das machen ...wenn dir das nicht gefällt mußt du dir eine andere Firma suchen die dich als Kauffrau im Einzelhandel einstellt und dir einen entsprechenden Vertrag anbietet ......

Das ist ein Angebot der Firma an Dich gewesen. Du konntest annehmen oder ablehnen. Eine Ausbildung verpflichtet die Firma nicht, Dir eine bestimmte Stelle / Position anzubieten.