Darf ich selbstgebastelten Schmuck verkaufen, wenn dieser nach einer Youtube Anleitung gefertigt ist?

3 Antworten

Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast - also quasi eine "Firma" hast - dann kannst Du das tun, sofern Du keine geschützen Patente verletzt.

...oder gibt es da Ärger, da ich diese nach einer Vorlage gefertigt habe.

Das alleine ist nicht das Problem, sondern ein anderes:
Du bist volljährig, hast ein Gewerbe angemeldet und versteuerst die Einnahmen fein säuberlich?

Du kannst die ruhig verkaufen, da musst du natürlich Steuern bezahlen. Solange, du das aber nicht regelmäßig machen möchtest, musst du auch kein Gewerbe anmelden. Denn dann bist du nur ein privater Verkäufer.

Tust du dies aber mit der Absicht, dies regelmäßig zu tun, und den selben Schmuck, in Serie zu fertigen um ihn zu verkaufen, dann musst du ein Gewerbe anmelden, denn dann gilst/bist du ein professioneller Händler.


Kugelflitz  11.01.2021, 17:36

Falsch: Sobald eine Gewinnabsicht hinter einem Verkauf steht, was hier eindeutig gegeben ist, muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Rechtlich könnte es ebenso Probleme geben, denn es wird fremdes geistiges Eigentum verwendet. Ich bin allerdings nicht mehr ganz so drin und weiß nicht mehr, wie das bei Anleitungen aussieht... Wobei diese ja frei zugänglich sind, von daher dürfte es theoretisch in Ordnung sein. Dort müsste der FS sich fachmännisch beraten lassen, Laien dürfen dies nicht.

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MerliMaus94  11.01.2021, 19:01
@Kugelflitz

Das ist falsch. Das liest sich eher so, als hätte sie beim Basteln einfach zu viele gemacht. Wenn man ungenutzte oder überzählige Dinge verkauft, dann gilt man als privater Verkäufer. Hat sie die von vornherein gebastelt, nur um sie zu verkaufen und nicht wie ich hier denke weil sie Spaß am Basteln hat, dann müsste sie ein Gewerbe anmelden.

So lange die Youtuber, kein Patent anmelden, darf sie mit den gebastelten Dingen tun was sie will.

Der Schutz von geistigen Eigentum, gilt ohne Patent, nur bei einzigartigen und unverwechselbaren Gedankengut.

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Kugelflitz  11.01.2021, 19:36
@MerliMaus94

Es steckt eine Gewinnabsicht dahinter, egal ob zu viele gebastelt oder direkt zum Verkauf hergestellt. Selbst wer viel gebrauchte Kleidung verkauft oder irgendwas mal günstig gekauft hat und nun eventuell durch Wertsteigerung teurer verkauft, muss es gewerblich versteuern.

Auch ist das mit dem Patent nicht ganz korrekt. Bei den Anleitungen handelt es sich um fremdes geistiges Eigentum, was man nicht einfach so verwenden kann. Ich schrieb allerdings schon, dass dies wegen allgemeiner Verfügbarkeit eventuell nicht gilt, aber dafür bin ich zu lange raus. Wir wissen nicht um was für Formen oder Basteleien es hier genau geht, Makramee ist ja doch etwas vage.

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