Darf ich mit Gewalt meine Ehre und meine Würde verteidigen?

11 Antworten

Es wäre durchaus möglich einen Fall zu kontruieren wo das in Ordnung sei, da gegebenenfalls die Gewaltanwändung von der Notwehr gedeckt wäre. Das ist aber die Ausnahme. Im Grundsatz darf man Ehre nicht mit Gewalt verteidigen

Die Frage ist sehr allgemein und unkonkret gestellt.

Aber erst einmal würde ich dazu tendieren, sie mit "Nein" zu beantworten. In einem Rechtsstaat liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Wer sich in seiner Ehre oder Würde angegriffen fühlt, weil er beleidigt oder verleumdet wurde, kann den Täter anzeigen. Eventuell wird es einen Prozess geben, bei dem der Täter, je nachdem zu welcher Einschätzung der Richter kommt, zu einer Strafe (Geldstrafe, Freiheitsstrafe) verurteilt wird.

Das Recht zur Notwehr greift nur bei aktuellen, körperlichen Angriffen, denen man nicht ausweichen kann und wo man auf die Schnelle nicht den Staat (die Polizei) herbeirufen kann.

Bomberos911  08.04.2022, 07:23

Woraus schließt du, dass Notwehr nur bei körperlichen Angriffen greift?

Der BGH sieht das anders. Die Ehre ist auch ein schützenswertes Rechtsgut.

0
HugoHustensaft  08.04.2022, 07:36
@Bomberos911

Ein schützenswertes Rechtsgut - ja, aber es ist eben die Frage, welche Maßnahmen zulässig sind, um das Rechtsgut zu schützen. Mit der Abschaffung des Fehdewesens und der Blutrache ging die Schaffung einer Gerichtsbarkeit einher, deren Kernaufgabe es ist, in solchen Fällen das Recht zu wahren.

Im Extremfall begeht der Ehrverletzer aber mit seiner Ehrverletzung eine Straftat, so dass es, soweit erforderlich, sogar zulässig wäre, den Täter auf Basis des "Jedermann-Paragraphen" vorläufig festzunehmen, soweit dieser fliehen will.

All das ändert aber nichts an dem Umstand, dass Gewaltanwendung grundsätzlich unzulässig ist und selbst da, wo sie ausnahmsweise zugelassen ist, sie das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten darf.

0
Bomberos911  08.04.2022, 07:57
@HugoHustensaft

Es geht bei Notwehr nicht um Rache, sondern darum, einen gegenwärtigen Angriff auf ein Rechtsgut abzuwehren.

Wenn man Gewalt anwendet, um sich zu rächen, ist es nicht mehr durch Notwehr gedeckt. Dabei ist es egal, ob der Angriff körperlicher Natur war oder nicht.

0
Paguangare  08.04.2022, 19:06
@Bomberos911

Wie soll ich mir den konkret die Anwendung körperlicher Gewalt zur Abwehr eines gegenwärtigen (nicht abgeschlossenen) Angriffs auf die eigene Ehre vorstellen?

Wenn jemand vor mir steht, und alle drei Sekunden zu mir "Du A***loch" sagt, soll ich ihm dann eine Ohrfeige geben und wäre das eine gerechtfertigte Notwehr gemäß § 32 StGB?

Ich denke, ich würde eher sagen: "Ich glaube, Sie ticken nicht ganz richtig und können mich mal gernhaben" und würde weggehen.

0
Bomberos911  08.04.2022, 19:26
@Paguangare

Eventuell wäre die Ohrfeige dann Notwehr. Ich bin nicht der BGH und kann nicht vorhersagen, wie der den konkreten Fall werten würde.

Aber Notwehr wäre auf jeden Fall nicht zwingend ausgeschlossen.

0
Bomberos911  08.04.2022, 07:25

Abgesehen davon gibt es keine Pflicht, einem Angriff auszuweichen, wenn das möglich ist. Es gibt den Grundsatz, dass Recht Unrecht nicht zu weichen hat.

0

Nein, und wenn du deswegen Gewalt anwendest, hast du sowieso keine Ehre.

Nein, weil es keine Notwehr ist.

Bomberos911  08.04.2022, 08:00

Sieht der BGH anders

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Mai 2018 – 3 StR 622/17

0
archibaldesel  08.04.2022, 08:09
@Bomberos911

Nicht pauschal. Es handelt sich im einen individuellen Fall, bei dem der Angeklagte unter paranoider Schizophrenie litt.

Aus dem Urteil:

Der Nebenkläger baute sich in aggressiver Haltung vor dem Angeklagten auf, beleidigte diesen unter anderem als “Pe**er” und “H*+++sohn” und erklärte, dass er den Angeklagten wegen Schwarzarbeit angezeigt habe. Dadurch geriet der Angeklagte, der sich vor dem körperlich überlegenen Nebenkläger fürchtete, in eine Stresssituation, die ihn vor dem Hintergrund seiner (unbehandelten) psychischen Erkrankung überforderte und zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines Steuerungsvermögens führte.
0
Bomberos911  08.04.2022, 08:24
@archibaldesel

Ja, natürlich kommt es auf den Einzelfall an. Das ist aber in der Juristerei so üblich wie das Amen in der Kirche.

Grundsätzlich ist auch die Ehre ein schützenswertes Rechtsgut und damit ist die Anwendung der Notwehr nicht pauschal ausgeschlossen, so wie du es dargestellt hast.

0

Nein, darfst du nicht.