Darf ich mit einem ILS Bachelore o. S. und Master o. S. praktizieren?

2 Antworten

Kommt darauf an, was du unter „praktizieren“ verstehst. Du kannst mit diesen Abschlüssen in unterschiedlichsten Bereichen der Psychologie arbeiten, allerdings nicht als Psychotherapeutin. Das geht (wenn man nicht vor September 2020 einen der bisherigen Wege zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beschritten hat) nur noch über: 

  • einen polyvalenten Bachelor (Uni) in Psychologie mit Wahl eines klinischen Schwerpunkts oder einen Studiengang mit rein psychotherapeutischer Ausrichtung, 
  • plus: Master (Uni) mit psychotherapeutischer Ausrichtung und Approbationsabschluss,
  • plus: wenn man nicht ausschließlich angestellt, sondern in eigener Niederlassung arbeiten möchte: Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten.

Derzeit gibt hierfür meines Wissens keine zugelassenen Fernstudiengänge.

Alternativen sind die psychotherapeutischen Qualifikationswege nach dem Medizinstudium oder die Heilpraktikerüberprüfung.

https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html

https://www.psychotherapeutin-werden.de/die-ausbildung

Berechtigte Frage!

Hab im Webauftritt auf die Schnelle nix gefunden. Frag einfach bei ILS, aber ganz konkret, ob Du danach die geschützte Berufsbezeichnung Psychologin führen darfst und eine Weiterbildung zum Psychologischer Psychotherapeut machen kannst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – selbst studiert
MadameMaxime  10.02.2023, 18:39

Die Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann nur beginnen, wer ein dafür qualifizierendes Studium vor September 2020 aufgenommen hat (und das auch nur im Rahmen einer Übergangsfrist von 12 Jahren, was für manche einen engen Zeitplan bis zum Abschluss bedeutet).

Die Frage, wer sich wann Psychologe nennen darf, wird kontrovers diskutiert und ist angesichts uralter Urteile, die auf uralten Ausbildungsregularien und Gesetzen beruhen, nicht ganz einfach. Vereinfacht gesagt durfte sich vor der Bologna-Reform nur derjenige „Psychologe“ nennen, der einen universitären Diplom-Abschluss nach der Rahmenprüfungsordnung in Psychologie hatte. Seit Bologna war es strittig, ob ein Bachelor ausreicht, ob der von einer HAW/FH stammen darf etc. Aus demselben Grund wurden die Zugangswege zur Psychotherapeutenausbildung undurchsichtig, was zu teils kritisch zu sehnenden Regelungen führte. Neuere Gerichtsurteile bestätigen jedoch, dass ein Psychologe derjenige ist, der einen Bachelor und einen Master mit Hauptfach Psychologie hat, ein alleiniger Abschluss im Fach Psychologie reicht also nicht aus.

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/psychologe-ist-nur-wer-psychologie-mit-bachelor-und-master-studiert-hat-bdp-freut-sich-ueber-urteil-zum-titelschutz-112540/

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