Darf ich mit 17 (mit Begleitperson) auch in der Türkei fahren?

6 Antworten

Hallo Dixcv,

die Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 ist eine reine deutsche Ausnahmereglung, die im Ausland nicht gilt.

Dementsprechend darfst Du auch in der Türkei nicht Fahren. Weder in Begleitung, noch ohne Begleitung.

Schöne Grüße
TheGrow

19Michael69  22.02.2017, 19:12

Einzige Ausnahme fürs Ausland ist Österreich. Dort wird der deutsche BF17 anerkannt und man darf in Begleitung fahren.

Gruß Michael

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Hallo,

der BF17 gilt nur in Deutschland und in Österreich.

In anderen Ländern darfst du auch mit Begleitperson nicht fahren.

Viele Grüße

Michael

Nein, darfst du nicht.

Je nach Ort wo du dich da aufhaltest würde ich dir das auch nicht empfehlen.
Da ist das Autofahren "nicht so einfach" wie hier :)

"Begleitetes Fahren mit 17 Jahren" gibt es an sich nur in Deutschland. Österreich ist das einzige weitere Land, welches diese Regelung gegen Aufpreis von 25€ oder so duldet.

In der Türkei gilt diese Regelung nicht. Hier brauchst du einen vollwertigen Führerschein.

LG

Österreich und Deutschland ENDE GELÄNDE kein anders Land erkennt den BF17 Kinderschein an das ist dann fahren ohne gültigen Füherschein was auch so bestraft wird . 

Der Führerschein mit 17 ist in Deutschland eine Sonderreglung

Sie gilt zwar bundesweit - allerdings nicht im Ausland. 

Dort können junge Fahrer auf Urlaubsreisen nicht das Steuer übernehmen.

Urlaubsfahrten ins Ausland im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 sind in aller Regel nicht erlaubt. 

Der entsprechende Prüfungsbescheinigung BF 17 werde dort nicht als Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt wird, teilt der TÜV Nord mit. 

Die Prüfungsbescheinigung gelte nur in Deutschland als offizielle Fahrerlaubnis. 

Lediglich in Österreich werde Begleitetes Fahrens ab 17 mit dem deutschen Dokument gestattet, da es dort eine vergleichbare Regelung, die "vorgezogene Lenkberechtigung (L 17)" gebe.