Darf ich mich von der Schule Befreien wenn ich auf eine Beerdigung von dem Opa meines Freunds gehe?
Heyy , also ich geh in Bayern auf eine Schule und mein Freund hat leider seinen Opa verloren und ich bin zu der Beerdigung „eingeladen“ .Nur ist jetzt die Frage ob meine Mutter mich für den Unterricht da befreien darf weil es ja nicht mein Opa ist und ich ich somit auch nicht verwandt bin. Also klar im Endeffekt wird es bei jeder schule bestimmt anders sein aber meine Mutter ist grade nicht zuhause und deshalb kann sie nicht anrufen, und hab einfach Angst das ich nicht darf deshalb frag ich hier schonmal ob das allgemein geht.
Danke im voraus
9 Antworten
Deine Mutter kann bei der Schulleitung einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht stellen.
Allerdings bezweifele ich, dass die Beerdigung des Großvaters eines Freundes ein ausreichender Grund für die Befreiung ist.
Es ist zwar löblich, dass Du Deinem Freund in der schweren Stunde beistehen möchtest... aber es handelt sich eben um keinen nahen Verwandten oder direkten Freund.
Ob Du dann vom Unterricht befreit wirst, wird die Schule also im Einzelfall prüfen - und sicherlich u.a. davon abhängig machen, ob beispielsweise eine Klassenarbeit o.ä. an dem Tag ansteht und wie so allgemein Deine Leistungen in der Schule sind.
Wie du schon sagst: Es wird unterschiedlich gehandhabt. Es ist sicher auch ein Unterschied ob du den ganzen Tag nicht kommst oder nur ein oder zwei Stunden eher gehst.
Einfach fragen, und die Antwort akzetieren.
Ist ja lieb dass du deinem Freund beistehen willst. Aber letztlich hat dieser Mensch eben gar nichts mit dir zu tun.
Du kannst dich höchstens befreien lassen, wenn es dein eigener Opa ist.
Im Allgemeinen dürfte das keine ausreichende Begründung für eine Befreiung vom Unterricht sein.
Nein darfst du nicht. Es war ja kein verwandter ersten oder zweiten Grades zu dir
In dem Fall gibt es keine Befreiung. Was kommt als nächstes? Der Großvater von meinem Nachbarn ist gestorben? Vergiss es. Eine Schulbefreiung gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen, wie eben einem Todesfall in der direkten Familie. Das ist hier ja nicht der Fall
Selbstverständlich kann die Schulleitung, wenn sie einen besonderen Fall sieht, das genehmigen. Es mag sein, dass das aus der Ferne unwahrscheinlich erscheint, aber das ist Bauchgefühl und nicht Rechtslage.
das entscheidet die Schulleitung.