Darf ich in die Wohnung von meinen Bruder alleine sein, wenn er im Urlaub ist?
Bzgl. der Frage, hat mir mein Bruder die Hausschlüssel der Wohnung übergeben, damit ich etwas Ordnung schaffe in der Wohnung, während er im Urlaub ist. Die Vermieterin hat ein Problem mit mir und extra die Haustür von innen mit einem Besen geklemmt, dass ich nicht reinkommen kann und meinte mir gehört das Haus und ich dürfte nicht rein. Dabei habe ich die Erlaubnis von meinem Bruder, dass ich in die Wohnung rein darf während er weg ist.
Ach ja ich wurde dann auch noch von der Vermieterin geschubst und fasst hingefallen.
4 Antworten
Die Vermieterin darf hier überhaupt kein Hausverbot erteilen. Du bist Besuch und der Besucher darf sich auch während der Abwesenheit des Mieters in dessen Wohnung aufhalten. Mit unerlaubter Gebrauchsüberlassung hat das nichts zu tun, das zu behaupten wäre abwegig.
Wirst du körperlich bedrängt wenn du in die Wohnung / das Haus möchtest rufe die Polizei.
Faktisch hat Dir die Vermieterin ein Hausverbot erteilt und das darf sie, denn ich nehme mal an, dass sie dafür einen triftigen Grund hat, der in einem Ereignis der Vergangenheit liegt. Kann das sein?
Dich während seiner Abwesenheit in die Wohnung zu lassen, ist eine unzulässige Überlassung an Dritte, auch wenn Du der Bruder bist. Die Vermieterin kann das jederzeit unterbinden, insbesondere, wenn sie in der Person, an die der Schlüssel überlassen wurde, einen triftigen Grund sieht.
Dass Du fast hingefallen bist, ist nicht weiter schlimm. Dass sie Dich geschubst hat, dürfte wohl im Rahmen der Selbstverteidigung, bzw. der berechtigten Verteidigung ihres Hauses zuzuschreiben sein und würde wohl eher unter Notwehr fallen, als einem absichtlichen tätlichen Angriff zur Körperverletzung.
Schlechte Karten!
Ich bin nicht auf Feststellungen gestoßen, sondern habe nur beschrieben, was dazu führen kann, dass sich Menschen vor anderen fürchten, wenn auch vielleicht völlig grundlos.
Immerhin hat man jetzt auf diese Weise erfahren, dass es sich bei FS um die Schwester handelt, die sicher nicht so aussieht, dass sich ihre Kunden in der Bank vor ihr fürchten müssen.
Oder der triftige Grund ist, sie hasst mich. Ist das ein Grund ein Hausverbot zu erteilen?
Irgendwo müsste auch der Hass seine Ursache haben. Manchmal sind da Dinge im Spiel, die man nicht einschätzen kann. Vielleicht hat sie auch nur Angst, wenn sie ansonsten allein im Haus wohnt, mit jemand unter einem Dach zu sein, den sie praktisch nicht kennt.
Wie ist denn so Dein Äußeres: Besonderer Haarschnitt, tätowiert von oben bis unten, Piercings an allen möglichen Ecken und Enden und z. B. Kleidung, die an Satanisten erinnert, kann z. B. gerade für etwas ältere Mitbürger sehr furchteinflößend wirken.
Nein... ich glaube das siehst du falsch. Es gibt kein triftigen Grund. Ich habe nichts gemacht. Die Vermieterin fangt Streit mit mir an und schubst mich...
Du kannst sie nicht zwingen dazu, obwohl das Recht auf deiner Seite ist. Setz dich mit deinem Bruder in Verbindung und erklär ihm die Sachlage.
Er weißt die Sachlage, aber die Vermieterin ist auch unsere Tante und sie hasst mich, deswegen mochte sie nicht dass ich da bin
Natürlich darfst Du das.
Was ist das denn für eine komische Vermieterin?
Das ist meine Tante die hasst mich und ich frag mich wieso... ich fragte was für ein Problem sie mit mir hat darauf beantwortete sie ich wäre das Problem mit meiner Anwesenheit und störe sie... dabei mach ich nichts... aber abgesehen wegen solche Familienprobleme, ist sie dennoch die Vermietern, man sollte das schon unterscheiden können.
Oh je, da kommt nun einige ans Licht. Ich denke Du solltest mal ihren Bruder oder Schwester fragen, also das Elternteil von Dir, das sie zu Deiner Tante gemacht hat. Da gibt es wohl sehr lange zurückliegende und sehr tief liegende Probleme in der Familie. Vielleicht muss da mal ein Stück Familiengeschichte aufgearbeitet werden.
man sollte das schon unterscheiden können.
Das geht in einer solchen Situation ganz bestimmt nicht. Das wäre wirklich zuviel verlangt.
Ich habe auch gar nicht gemeint, dass sie was gegen Dich hat, weil Du ihr irgendwann was getan hast. Vielleicht gibt es Gründe, die irgendwie im zwischenmenschlichen Bereich Deiner Eltern mit der Tante liegen.
Oder ist die "Gute" schon so alt, dass sie vielleicht langsam dement wird?
Ich wundere mich, wie kommst du nur auf solche Feststellungen? Kennst du den FS persönlich oder die Tante? Rein rechtlich darf sie hier den FS nicht hindern, den Bruder zu besuchen, auch nicht in dessen Abwesenheit, er ist doch nicht mehr als ein Besucher.