Darf ich fremde Personen in meiner Wohnung filmen, ohne sie vorher, währenddessen oder nachher darauf hinzuweisen (sofern ich nichts veröffentliche)?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein, das darfst du ohne sein Wissen nicht in einer Wohnung

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Das Gesetz ist zwar eigentlich anders rum gedacht, aber es schützt dabei eben auch die Besucher

MKausK  24.08.2017, 18:00

Du darfst in deiner Wohnung eine Kamera installieren die bei Bewgung aufnimmt...in deiner Wohnung darfst du das,nicht in fremden Räumlichkeiten. 

Kannst du ja installieren um Insekten zu filmen.

Kommt ein Fremder ins Bild darfst du das nicht öffentlich machen

GammaFoto  24.08.2017, 18:27
@MKausK

einen Fremden musst du darüber vorab informieren!

MKausK  24.08.2017, 22:10
@GammaFoto

Wie kann man einen Unbekannten Eindringling informieren?

Die Kamera wurde installiert um Insekten zu identifizieren, die im Zuhause auftauchen.. .

GammaFoto  24.08.2017, 22:22
@MKausK

Wie kann man einen Unbekannten Eindringling informieren?

Es ist ja kein "Eindringling", sondern ein Handwerker, und den kann man am Einfachsten mit einem Schild informieren, oder man sagt ihm vorher telefonisch Bescheid oder man sagt dem Nachbarn der den Handwerker rein lässt Bescheid und dass er es weitre zu geben hat

Die Kamera wurde installiert um Insekten zu identifizieren, die im Zuhause auftauchen.. .

Den Blödsinn kauf dir niemand ab und entbindet dich auch nicht von deiner Pflicht Besucher darüber zu informieren dass die Kamera da ist

Ich bin Handwerker und gehe grundsätzlich davon aus, dass ich in privaten Räumen gefilmt werde. Das ist auch grundsätzlich nicht verboten, da der Eigentümer oder auch Mieter der Herr in seinem Haus ist.

Diese Aufnahmen nutzen dir aber nix, sollte dein Nachbar schnüffeln oder stehlen, weißt du nur dass er das getan hat, gerichtlich kannst du die Aufnahme nicht als Beweismittel verwenden.

GammaFoto  24.08.2017, 17:55

Diese Aufnahmen nutzen dir aber nix, sollte dein Nachbar schnüffeln oder stehlen, weißt du nur dass er das getan hat, gerichtlich kannst du die Aufnahme nicht als Beweismittel verwenden.

du schaust zu viele amerikanische Filme und Serien...

MKausK  24.08.2017, 17:56
@GammaFoto

Ich gucke überhaupt kein TV

uncutparadise  24.08.2017, 19:42

"Ich bin Handwerker und gehe grundsätzlich davon aus, dass ich in privaten Räumen gefilmt werde"

Wovon du ausgehst und was erlaubt ist...

MKausK  24.08.2017, 22:06
@uncutparadise

Jeder darf in seiner Wohnung Filmen, auch versteckt, er darf nur nicht alles gefilmte veröffentlichen.

Auf Videoüberwachung muss immer hingewiesen werden. Auch wenn es in der eigenen Wohnung ist. Stichpunkt ist hier das Recht am eigenen Bild.

Sollte die gefilmte Person spitz bekommen, dass sie heimlich gefilmt wurde, kann sie die Löschung verlangen.

Ob die Aufnahmen veröffentlicht werden oder nicht, ist erstmal unerheblich.

Ein simples Schild am Eingang mit dem Hinweis auf die Überwachung wäre aber ausreichend.

Nein darfst du nicht. Jedem Menschen den du Zutritt zu deinen eigenen vier Wänden gestattest hast du auf die Kameraüberwachung hinzuweisen.

Mal abgesehen davon dass es alleine ethisch schon ein Armutszeugnis ist, andere Menschen heimlich überwachen zu wollen.

MeinIdol 
Fragesteller
 24.08.2017, 17:42

Na du stolzierst aber ziemlich naiv durch die Welt, wie v.a. anhand des letzen Satzes erkennbar ist.

GeneralPatton  24.08.2017, 18:07
@MeinIdol

Was daran naiv ist, erschließt sich mir nicht so recht. Vor allem, da RainerSpass damit recht hat, dass man auf Videoüberwachung hinweisen muss.

Andere Menschen im Privaten heimlich zu überwachen ist ethisch durchaus fragwürdig. Die Rede ist hier nicht von der Einbruchsprävention oder -aufklärung.

Was genau ist an seiner Aussage denn nun naiv? Das interessiert mich jetzt ja doch.

Solange keiner was davon weiß, stört es auch keinen 😀

MeinIdol 
Fragesteller
 24.08.2017, 17:39

Es geht mir um Rechte, nicht obs jemanden stört oder nicht.

verreisterNutzer  24.08.2017, 17:42
@MeinIdol

Müsste normalerweise in Ordnung sein. Es darf aber nur die Wohnung zu sehen sein. Kein öffentlicher Raum.