Darf ich einen Online Shop eröffnen wenn ich unter 18 und in der Ausbildung bin?
Hallo ich bin 17 Jahre alt mache eine Ausbildung im Bereich Handwerk und mir ist die großartige idee gekommen einen Online Shop zu eröffnen nun stellt sich mir die Frage darf ich dies überhaupt neben meiner Ausbildung?
2 Antworten
Mit Genehmigung des Familiengerichts (und des Ausbilders, wenn Nebentätigkeit) geht das - § 112 BGB.
Neben deiner Ausbildung dürftest du natürlich einen Ebay Shop gewerblich betreiben, wenn du 18 Jahre alt bist.
- Da du aber betonst, das du was handwerkliches machst, stellt sich natürlich die Frage was du verkaufen möchtest und ob du das auch so ohne weiteres darfst.
Ich habe mich erkundigt. Sorry, aber wenn ich das immer lese.:)
Von wem bekommst du denn die Ausnahmegenehmigung?
OK, dann nicht Ebay, sondern Onlineshop. (Is´gehuppt wie gesprungen.)
Und ob das Nebensache ist was du verkaufen willst, wird sich herausstellen.
- Da du eigentlich schon alles weißt und keine Hinweise brauchst, so frage ich mich gerade warum du dann überhaupt noch fragst.
- Letzter Tipp: Frag´mal bei der IHK nach einen Beratungstermin und erzähle dort was du vor hast. Die wissen was du machen darfst und was du zu bedenken hast.
>was ich verkaufe sollte neben Sache sein :)
Für Dich mag das so sein, aber es gibt ein paar Regeln, die auch für Dich gelten. Sonst werden Dir das die Behörden recht teuer erklären. Da wärst du nicht der Erste!
Was chanfan wahrscheinlich meinte ist - Deine Ausbildung im Handwerk läßt vermuten, das Du Handwerk als Selbständiger anbieten möchtest. Und dafür muss man zunächst einen Meisterbrief haben und in der Handwerksrolle eingetragen sein.
habe mich bereits informiert und ich darf unter 18 ein Gewerbe anmelden und ich möchte kein eBay Shop sondern eine eigene Webseite erstellen was ich verkaufe sollte neben Sache sein :)