Darf ich eine Tätigkeit bei Ebay-Kleinanzeigen einfach so anbieten?

9 Antworten

Hallo,

In der deutschen Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt:

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Hieraus ergeben sich die folgenden Merkmale:

  • nach außen gerichtete Tätigkeit
  • selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
  • planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • keine generell gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende Tätigkeit

Da du wahrscheinlich alle Punkte erfüllen wirst, solltest du dich um eine Gewerbeanmeldung kümmern.

Gruß
Falke

Melde ein Gewerbe an, das kostet dich 10€ und du bist auf der sicheren Seite.

Mehr Probleme würden mir die Haftungsansprüche bereiten, falls du mal was vermasselst. Es sind fremde Leute, für die du eine Dienstleistung erbringst. Manchmal ist eine Nebentätigkeit in der Privathaftpflicht eingeschlossen, schau mal in deine Police oder frag bei deinem Versicherer nach.

Wenn du einer Tätigkeit nachgehst um damit nachhaltig Gewinn zu erzielen ist dies gewerblich.

Beide sehe ich hier erfüllt, du hättest gerne Geld dafür und du möchtest das mehr als 1 mal machen.

Ergo musst du ein Gewerbe anmelden!

Und für das aufpolieren verlangst du sicher Geld? Oder machst du dies umsonst, weil du ein guter Mensch bist? Und wie erklärst du diese vermutliche Einnahme dem Finanzamt, wenn es dir auf die Schliche kommt oder wenn es hart auf hart kommt, sogar dem Zoll? Gibt genug Fang-Käufer, die gezielt solche Angebote anschreiben, nur um Steuersünder zu entlarven.

Jede Art Dienstleistung ist gewerblich, auch wenn Du nur eine Annonce einstellt. Es kann sein, dass Kleinanzeigen das löscht ohne Gewerbeanmeldung.