Darf ich die Wohnung fotografieren wenn es sich um einen Hundhandelt?

2 Antworten

Grundsätzlich ist es ein Verstoß gegen das Hausrecht, wenn du keine ausdrückliche Erlaubnis zum Fotografieren besitzt. Wenn obendrein auf deinen Bildern Personen identifiziert werden könnten (Bilder an der Wand, etc.), wäre das ggf. auch ein Verstoß gegen das Intimrecht, das Datenschutzrecht und das Urheberrecht.

Insofern: Nein, darfst du nicht.

Ich sage dir daher jetzt, was ICH getan habe. Das ist ausdrücklich KEIN RAT AN DICH, sondern eine Geschichte, die ich gemacht habe. Ich habe es in ähnlichen Fällen einfach drauf ankommen lassen. Der Schutz des Tierwohls war für mich wichtiger als das Risiko, einer Straftat bezichtigt zu werden.

Nein darf man nicht- Würde gegen das Hausrecht verstoßen allerdings kann man sich bei so einen Verdacht an Tierschutzvereine, Vetriäramt usw wenden auch an den Tiernotruf. Auch wegen der Gesundheitsgefahr die für dich ausgeht oder für den Hund wenn da alles voller Dreck und Unrat ist. Ich würde aber wenn es wirklich so schlimm ist doch Fotos machen.

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