Darf ich die Schwangerschaft dem Arbeitgeber erst im 5. Monat verkünden?
Hallo Leute,
ich habe echt ein seeeeehr großes Problem. Und weiß nicht was ich machen soll, vor allem weiß ich nicht wie die rechtliche Lage ist.
Ich arbeite seit Juli dieses Jahres als Verkäuferin und habe ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Dezember 2014, der Chef wollte das erstmal bis Dezember laufen lassen, da ja dann das Mindestlohn kommt und ich dann einen komplett neuen Vertrag bekomme. Das will er dann Anfang Dezember mit mit regeln, aber er hat mir auf jeden Fall versichert, dass ich bleiben darf.
Im August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, bin nun in der 12. SSW. Die Schwangerschaft war nicht geplant, da ich noch jung bin und die finanzielle Lage sowieso nicht so rosig ist, da mein Mann die Berufsoberschule besucht und auch nur BaföG bekommt. Wir wollen das Kind aber natürlich behalten.
Nun zu meinem Problem, mein AG weiß von der SS noch nichts, wenn ich es jedoch sagen würde, wird er meinen Vertrag nicht verlängern, bzw. mir einen neuen geben (muss dazu sagen, er fragte mich schon im Juni beim Vorstellungsgespräch ob ich schwanger bin und ob eine SS geplant ist, ich habe natürlich nein gesagt, was ja auch die Wahrheit war, jedenfalls wenn ich gesagt hätte, ja es ist in nächster Zeit geplant, hätte er mich gar nicht eingestellt, das war so sein Kriterium).
Jetzt müsste ich aber bis Anfang Dezember verheimlichen, dass ich schwanger bin , damit ich den Job behalten kann und dann auch Elterngeld bekomme. Wenn ich es sage, bekomme ich keinen und muss wahrscheinlich von Hartz4 leben, weil mir nicht mal nach der Zeit ALG1 zusteht...
Nunja.. wenn ich es nicht sage, ist es ziemlich unfair gegenüber den AG aber auf der anderen Seite muss ich ja auch an mich und mein Kind denken..
Ich glaube bis Dezember könnte ich es schon noch verheimlichen, da ich nicht viel mit dem Chef zu tun hab, er kommt nur einmal in der Woche für eine halbe Stunde, ansonsten bin ich immer alleine im Geschäft, muss nicht schwere Sachen tragen und darf sitzen und stehen wann ich mag, also alles keine Gefahr fürs Kind.
Aber darf ich das überhaupt bis zur 23 Schwangerschaftswoche verheimlichen oder bekomme ich da Schwirigkeiten?
Würde mich freuen wenn jemand Tipps für mich hätte!
Vielen Dank schonmal :)
14 Antworten
Du musst die Schwangerschaft nicht offenbaren, im Mutterschutzgesetz steht zwar "soll", aber es keinerlei Konsequenzen wenn die mittteilung verzögert wird .. dazu gibt es eindeutige Rechtsprechung vom EuGH (Europäischer Gerichtshof) und BAG (Bundesarbeitgericht)
Du hast aber natürlich auch keinerlei Anspruch auf die Inanspruchnahme der Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes, solange der Arbeitgeber von nichts weiß ...
Du musst dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht mitteilen und solltest das jetzt auch noch nicht tun sondern darauf hoffen, dass er die Schwangerschaft nicht bemerkt und du dann auch in ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis uebernommen wirst. Vielleicht schaffst du es ja auch, ihn schon etwas frueher zu einer Uebernahme zu bewegen oder zumindest den Vertrag ueber ein mit Ablauf der Befristung beginnendes unbefristetes Arbeitsverhaeltnis schon vor Ablauf der Befristung mit dir zu schliessen . Sobald du einen solchen Vertrag hast, kann dir bis zum Ablauf des 4. Monats nach der Entbindung nicht mehr ordentlich gekuendigt werden.
Erfaehrt er hingegen schon vorher von der Schwangerschaft, wird er dir wahrscheinlich gar keine Uebernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis mehr anbieten und du bist den Arbeitsplatz mit Ablauf der Befristung los.
Egal ob du es verheimlichst oder nicht. Er darf dir den bestehenden Vertrag nicht wegen der Schwangerschaft kündigen. Den neuen Vertrag aber, während der Probezeit, ohne Angabe von Gründen kündigen. Also zum Schutz von deinem Kind und dir dem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitteilen. Damit du keine gefährlichen Arbeiten mehr machen mußt. Z.B auf leitern steigen, usw. Wenn du zum Arbeitgeber fair bist stellt er dich hinterher vielleicht wieder ein.
Du sollst die Schwangerschaft melden, aber du musst es nicht. Da ist das Gesetz eindeutig und auf deiner Seite. Wenn der AG nichts von deiner Schwangerschaft weiß, kannst du natürlich nicht geschützt werden. Aber du kannst das ja zu jeder Zeit nachholen.
Du bist verpflichtet, die Schwangerschaft zu melden, sobald du davon weisst. Nur hier ist meiner Meinung nach ein dehnbarer Begriff. Du weisst also offiziell erst davon, wenn du einen Mutterpass besitzt. Fakt ist, dass du SOFORT geschützt bist. Kündigen kann er dich dann nicht mehr und er muss dich nach deiner Elternzeit auch wieder beschäftigen. Wie und alles Weitere, klärt sich dann. Eine Schwangerschaft zu verheimlichen tut dir und dem Kind nicht gut, denn ihr müsst euch auch schützen gegen schweres Heben und evtl. Chemikalien. Ein Arbeitsverhältnis sollte stets offen sein, denn so kann dein Chef schon neu planen, ist auch auf Ausfälle gefasst. Befürchtest du eine Kündigung oder weniger Lohn - du hast nun genug Zeit, dich umzusehen. Vielleicht musst du sowieso einen flexiblen Arbeitsplatz anvisieren- je nachdem wie es dann zu dir und deiner Familie passt. Also; denk jetzt an dich / an euch! Alles Gute!