Darf ich die Schwangerschaft dem Arbeitgeber erst im 5. Monat verkünden?

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http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/bewerbungsverfahren-fragerecht-des-arbeitgebers-und-pfl-31-offenbarung-der-schwangerschaft_idesk_PI10413_HI1557856.html

Du musst die Schwangerschaft nicht offenbaren, im Mutterschutzgesetz steht zwar "soll", aber es keinerlei Konsequenzen wenn die mittteilung verzögert wird .. dazu gibt es eindeutige Rechtsprechung vom EuGH (Europäischer Gerichtshof) und BAG (Bundesarbeitgericht)

Du hast aber natürlich auch keinerlei Anspruch auf die Inanspruchnahme der Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes, solange der Arbeitgeber von nichts weiß ...

Du musst dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht mitteilen und solltest das jetzt auch noch nicht tun sondern darauf hoffen, dass er die Schwangerschaft nicht bemerkt und du dann auch in ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis uebernommen wirst. Vielleicht schaffst du es ja auch, ihn schon etwas frueher zu einer Uebernahme zu bewegen oder zumindest den Vertrag ueber ein mit Ablauf der Befristung beginnendes unbefristetes Arbeitsverhaeltnis schon vor Ablauf der Befristung mit dir zu schliessen . Sobald du einen solchen Vertrag hast, kann dir bis zum Ablauf des 4. Monats nach der Entbindung nicht mehr ordentlich gekuendigt werden.

Erfaehrt er hingegen schon vorher von der Schwangerschaft, wird er dir wahrscheinlich gar keine Uebernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis mehr anbieten und du bist den Arbeitsplatz mit Ablauf der Befristung los.

Egal ob du es verheimlichst oder nicht. Er darf dir den bestehenden Vertrag nicht wegen der Schwangerschaft kündigen. Den neuen Vertrag aber, während der Probezeit, ohne Angabe von Gründen kündigen. Also zum Schutz von deinem Kind und dir dem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitteilen. Damit du keine gefährlichen Arbeiten mehr machen mußt. Z.B auf leitern steigen, usw. Wenn du zum Arbeitgeber fair bist stellt er dich hinterher vielleicht wieder ein.

Du sollst die Schwangerschaft melden, aber du musst es nicht. Da ist das Gesetz eindeutig und auf deiner Seite. Wenn der AG nichts von deiner Schwangerschaft weiß, kannst du natürlich nicht geschützt werden. Aber du kannst das ja zu jeder Zeit nachholen.

Du bist verpflichtet, die Schwangerschaft zu melden, sobald du davon weisst. Nur hier ist meiner Meinung nach ein dehnbarer Begriff. Du weisst also offiziell erst davon, wenn du einen Mutterpass besitzt. Fakt ist, dass du SOFORT geschützt bist. Kündigen kann er dich dann nicht mehr und er muss dich nach deiner Elternzeit auch wieder beschäftigen. Wie und alles Weitere, klärt sich dann. Eine Schwangerschaft zu verheimlichen tut dir und dem Kind nicht gut, denn ihr müsst euch auch schützen gegen schweres Heben und evtl. Chemikalien. Ein Arbeitsverhältnis sollte stets offen sein, denn so kann dein Chef schon neu planen, ist auch auf Ausfälle gefasst. Befürchtest du eine Kündigung oder weniger Lohn - du hast nun genug Zeit, dich umzusehen. Vielleicht musst du sowieso einen flexiblen Arbeitsplatz anvisieren- je nachdem wie es dann zu dir und deiner Familie passt. Also; denk jetzt an dich / an euch! Alles Gute!