Darf ich die Fatiha trz aufsagen?

2 Antworten

Ist es erlaubt, den Quran zu lesen, während eine Frau ihre Menstruation hat?

Alles Lob gebührt Allah.

Dies ist eine der Angelegenheiten, in der die Gelehrten (möge Allah ihnen barmherzig sein) unterschiedliche Meinungen vertraten.

Die Mehrheit der Fuqaha sagt, dass es für eine Frau haram ist, den Quran während der Zeit ihrer Periode zu rezitieren, bis sie wieder tahir (rein) ist. Die einzigen Ausnahmen machen sie im Falle des Dhikr (des Gedenkens an Allah) und bei Ausdrücken, die nicht als Tilawa (Rezitation) gedacht sind, wie das Sagen von „Bismillahi-r-Rahmani-r-Rahim“ oder „Inna Lillahi wa inna ilaihi rajiun“ oder weitere Ausdrücke aus dem Quran, die als allgemeine Dua wiederholt werden.

Sie gründen ihren Beweis des Verbots für menstruierende Frauen, den Quran zu rezitieren, auf verschiedenen Dinge, einschließlich der folgenden:

Die Menstruation wird so behandelt, dass sie unter die Regeln desjenigen fällt, der junub (im Zustand der Unreinheit infolge sexuellen Verkehrs) ist, denn beide Zustände erfordern Ghusl. Dies basiert auf dem von Ali Ibn Abi Talib (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadith, demzufolge der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) den Quran zu lehren pflegte und er hielt niemals jemanden davon ab, ihn zu lernen, außer jene, die im Zustand der Janaba (Unreinheit) waren.“ (Abu Dawud, 1/281; at-Tirmidhi, 146; an-Nisai, 1/144; Ibn Maja, 1/207; Ahmad, 1/84; Ibn Khuzaima, 1/104; at-Tirmidhi stufte ihn als sahih hasan ein; al-Hafidh Ibn Hajar sagte: „Die Wahrheit ist, dass es die Art von hasan Hadith ist, die als Beweis verwendet werden können.“)

Der Hadith von Ibn Umar (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein), demgemäß der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die menstruierende Frau und derjenige, der im Zustand der Unreinheit (Janaba) ist, sollten den Quran nicht rezitieren.“ (At-Tirmidhi, 131; Ibn Majah 595; ad-Daraqutni, 1/117; al-Baihaqi, 1/89) Dieser Hadith ist daif, denn er wurde von Ismail Ibn Ayyash von den Hijazis berichtet, und seine Überlieferungen von ihnen sind daif, wie denjenigen, die mit dem Studium des Hadith vertraut sind, bekannt ist. Shaikh al-Islam Ibn Taymiyya sagte (21/460): „Es ist gemäß der einstimmigen Meinung der Hadithgelehrten ein daif Hadith.“ (Siehe Nasb ar-Raya, 1/195; at-Talkhis al-Habir, 1/183)

Einige Gelehrte sagen, dass es der menstruierenden Frau erlaubt ist, den Quran zu rezitieren. Das ist die Ansicht von Malik und eine Meinung von Ahmad, die Ibn Taymiyya bevorzugte und von der al-Shaukani überzeugt war, dass sie die richtige ist. Die Gelehrten legten dieser Ansicht folgende Punkte zugrunde:

Das Grundprinzip lautet, dass Dinge erlaubt und gestattet sind, außer es gibt einen gegenteiligen Beweis. In diesem Fall gibt es keinen Beweis, um sagen zu können, dass eine menstruierende Frau den Quran nicht rezitieren darf. Shaikh al-Islam Ibn Taymiyya sagte: „Es gibt keinen deutlichen, sahih Text, der zeigt, dass es einer menstruierenden Frau verboten ist, den Quran zu rezitieren… Es ist bekannt, dass Frauen zur Zeit des Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ihre Menstruation bekamen und er verbot es ihnen nicht, den Quran zu rezitieren oder Allahs zu gedenken (Dhikr) oder Dua zu sagen.“

Allah, gepriesen ist Er und erhaben, befahl den Muslimen, den Quran zu rezitieren. Er lobt denjenigen, der es tut, und verspricht ihm (oder ihr) großartigen Lohn. Niemand ist davon ausgenommen, außer demjenigen, für den es einen sicheren Beweis (Dalil) gibt, und es gibt keinen solchen Beweis im Falle der menstruierenden Frau, wie oben ausgeführt.

Der Analogieschluss zwischen einer menstruierenden Frau und jemandem, der im Zustand von Janaba ist, wird trotz der Tatsache gezogen, dass es Unterschiede zwischen ihnen gibt. So hat derjenige, der im Zustand der Janabah ist, die Wahl, ob er den Hinderungsgrund entfernen möchte, indem er Ghusl vollzieht, und dies ist anders im Falle der menstruierenden Frau. Die Periode einer Frau dauert gewöhnlich für eine gewisse Zeit an, wohingegen derjenige, der im Zustand der Janabah ist, Ghusl vollziehen muss, wenn die Zeit für das Gebet kommt.

Eine menstruierende Frau von der Rezitation des Qurans abzuhalten, beraubt sie der Chance, Belohnung zu erlangen, und es kann dazu führen, dass sie etwas vom Quran vergisst, außerdem könnte es für sie erforderlich sein zu rezitieren, um zu lehren oder lernen.

Aus dem oben Stehenden wird deutlich, dass der Beweis derjenigen, die es der menstruierenden Frau erlauben, den Quran zu rezitieren, stärker ist. Wenn eine Frau auf der sicheren Seite bleiben möchte, dann kann sie ihre Rezitation auf die Abschnitte beschränken, von denen sie fürchtet, sie könnte sie vergessen.

Es ist sehr wichtig anzumerken, dass alles, was hier erörtert wurde, sich auf die Rezitation aus dem Gedächtnis bezieht. Wenn es um das Lesen vom Mushaf (der arabische Text selbst) geht, so gelten dafür andere Regeln. Die korrekte Ansicht der Gelehrten lautet, dass es verboten ist, den Mushaf zu berühren, wenn man in irgendeinem Zustand der Unreinheit ist, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „das nur diejenigen berühren (dürfen), die vollkommen gereinigt sind“ [56:79]. In einem Brief an Amr Ibn Hazm informierte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) die Bewohner des Jemen: „Niemand sollte den Quran berühren, außer demjenigen, der tahir (rein) ist.“ (Malik, 1/199; an-Nisai, 8/57; Ibn Hibban, 793; al-Baihaqi, 1/87. Al-Hafidh Ibn Hajar sagte: „Eine Gruppe von Gelehrten klassifizierte diesen Hadith als sahih, denn er ist wohl bekannt.“ Ash-Shafii sagte: „Es ist von ihnen belegt, dass es ein vom Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erstellter Brief war.“ Ibn Abd al-Barr sagte: „Dieser Brief ist unter den Gelehrten der Sira berühmt und er ist so bekannt unter den Gelehrten, dass er keines Isnad bedarf. Er ist wie tawatur, denn die Menschen erkannten und akzeptierten ihn.“ Shaikh al-Albani sagte, dass er sahih ist. At-Talkhis al-Habir, 4/17. Siehe auch: Nasb ar-Raya, 1/196; Irwa al-Ghalil, 1/158.)

Hashiyat Ibn Abidin, 1/159; al-Majmu, 1/356; Kashshaf al-Qina, 1/147; al-Mughni, 3/461; Nail al-Awtar, 1/226; Majmu al-Fatawa, 21/460; ash-Sharh al-Mumti li-sh-Shaikh Ibn Uthaimin, 1/291

Und Allah weiß es am besten.

Shaikh Muhammad Salih al-Munajjid

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2564)

Co-Quelle: Muslima.de.ms

esselamu alejkum
der großteil der gelehrten ist sich einig das es haram ist für eine frau den koran zu recitieren während der periode .
was sie aber darf sind verschiedene duas aus dem koran sagen als dhikr .
sie darf beispielsweise sagen "bismillahi rahmeni rahim " .