Darf ich den hund vermitteln?

10 Antworten

Warum hat sie dir den Hund denn überhaupt zur Pflege gegeben? Hat sie das begründet?

1. Versuche herauszufinden was los ist; warum sie nicht antwortet. Vielleicht kann sie nicht (Klinik, Handy verloren/ gestohlen,...).

Dazu kannst du versuchen euren Chef zu fragen (wegen Datenschutz aber vermutlich schwierig), falls vorhanden die Familie oder (gemeinsame) Freunde und Bekannte.

2. Solltest du nichts herausfinden musst du den Hund ins Tierheim bringen. Erkläre ihnen dort die Situation wie hier uns. Die kümmern sich gut ums Tier und versuchen dann ihn mit der Besitzerin wieder zusammen zu führen. Sollte es nicht gelingen hat das Tierheim aber im Gegensatz zu dir eine Handhabe das Tier weitervermitteln zu dürfen. Denn

3. Einfach selbst entscheiden und vermitteln darfst du ihn nicht, da er dir nicht gehört. Eigentümerin ist immernoch deine Kollegin.

Einfach weitervermitteln darfst du ihn nicht. Der Hund gehört dir nicht.

Wenn du keinen Kontakt zur Besitzerin herstellen kannst, wende dich an das örtliche Tierheim oder den Tierschutzverein und erzähle, was du hier geshrieben hast. Du bist nicht die erste Person, der so etwas passiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter

Rechtlich ist der Hund nicht dein Eigentum und du kannst ihn nicht einfach weitergeben.

Vllt. ist deiner Kollegin ja was passiert oder so?

Wie schon empfohlen wurde, ins Tierheim bringen und das erklären + wer eigentlich Besitzerin des Hundes ist.

Weitervermitteln darfst du ihn jedenfalls nicht, da er nicht dir gehört.

Versuch erstmal herauszufinden warum deine Kollegin sich nicht mehr meldet indem du bei ihr vorbeifährst oder Kontakt zu Freunden/Arbeitskollegen/Nachbarn aufnimmst. Vielleicht gibt es ja einen Grund dafür, dass sich deine Kollegin nicht meldet indem sie z.B. im Krankenhaus ist und sich einfach nicht melden kann.

Es ist ja nicht dein Hund und nein einfach so kannst du ihn nicht weitervermitteln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe seit mehreren Jahren mit Hunden zusammen.

Wie hier schon geschrieben ist, fehlt es dir am Eigentum (Paragraph 903 BGB).

Ob das Eigentum von der bisherigen Eigentümerin aufgegeben wurde (Paragraph 959 BGB) erscheint zumindest fraglich. Wenn dem so wäre könntest du Eigentumsrechte nach Paragraph 958 BGB geltend machen und ihn dann auch vermitteln.

Dazu wäre aber wohl eher ein klärendes Gespräch notwendig. Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig als die Eigentümerin aufzufordern ihr Tier zurückzunehmen. Kosten, die dir durch das weitere Unterhalten entstehen, können ggf. schadenersatzpflichtig eingefordert werden.