darf man in deutschland einen pitbull als haustier pflegen

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(kann nur für nrw reden, da die bestimmungen und gesetze der einzelnen bundesländer unterschiedlich sind)

in nrw ja, wenn man eine erlaubnis vom ordnungsamt hat, dafür braucht man:

-einen sachkundenachweis für "gefährlich hunde kategorie 1" - (zu absolvieren beim veterinärmt) (hat in köln 25euro gekostet.)

-keine einträge im polizeilichen führungszeugnis! (muss man beim ordnungsamt beantragen) (kostet in köln 13euro)

-eine schriftliche erlaubnis vom vermieter (falls man mieter ist-für speziel diese rasse)

-haftpflichtversichert müsste der hund übers tierheim oder den tierschutz sein, falls nicht dann empfehle ich die agila (mit gesundgeitspass ca. 44euro im monat)

-dem ordnungsamt nachweisen, das der hund ausbruchsicher gehalten wird!

-du musst mindestens 18 jahre alt sein

-du musst körperlich in der lage sein den hund zu halten

-hat der hund noch keinen wesenstest bestanden gilt maulkorb und leinenpflicht!

(ist der hund jünger als 6 monate besteht keine leinen und maulkorbpflicht) (ist der hund 6monate - 24monate kannst du, eine "ausnahmegenehmigung zur befreiung von der maulkorbpflicht in unbebautem gebiet" bei deinem ordnungsamt beantragen, wenn du den regelmäßigen hundeschul-besuch nachweisen kannst! der wisch vom ordnungsamt kostete bei mir 40 euro. ab dem 24monat also dem 2. lebensjahr erlischt diese ausnahmegehmigung! (ab dem 2.lebensjahr kannst du mit dem hund (ober er jetzt ein pflegehund ist oder dein eigener, wobei wenn es ein heim-hund ist warscheinlich auch das heim die rechnung zahlt) einen wesenstest absolvieren, wobei einmal das verhalten für die maulkorbbefreiung und der gehorsam für die leinenbefreiung getestet wird. mich hats 100euro gekostet. ein veterinärtierarzt muss bei der prüfung anwesend sein! bei bestandener prüfung bekommt man eine urkunde und kann damit die maulkorb und leinenbefreiung beantragen! kostete mich wieder 40euro. diese leinenbefreiung gilt nicht in der öffentlllichkeit (stadt, dorf) die maulkorbbefreiung gilt überall! diese befreiungen können (müssen nicht) vom ordnungsamt ausgestellt werden und können jederzeit wiederrufen werden!

desweiteren gilt: jedes ordnungsamt kann diverse zusatzbestimmungen erlassen an die man sich halten muss! z.b. gibt es bei verschiedenen ordnungsämtern auch verschiedene angaben über die leinenlänge!! bei manchen 1m, bei manchen 1,5m, bei manchen 2m... als sich vorher informieren! zuwiederhandlungen gegen das landeshundegesetz kann zur beschlagnahmung des hundes führen - dann wandert der hund ins heim und nen kat.1 hund gibts für dich nie wieder! es darf den hund niemand an der leine führen der nicht den sachkundenachweis für gefähliche hunde hat (und mit dabei hat-weil man kann ja kontrolliert werden), auch nicht wenn der halter dabei ist!

die giftigste Schlange der Welt - Pitbull als Haustier pflegen..... hübsche Fragen hast Du.

Wenn Du einen Pitbull haben möchst denn leg einen Sachkundenachweis ab. Meine NGSW hat bein Chef vonne Hundeführer aufe Polizeihochschule machen müssen - war nich von Wellpappe. Muste viel lernen über Hunde über Hundehaltung über Hundeerziehung - was immer - es is jedenfalls richtig das sowas abverlangt wird damit nich jeder son Hund sich greift zwecks Statussymbol.

Bei Hunde wie diese is erstes Statussymbol: Wissen anhäufen.

Un von mir erfährst Du nu als letztes noch ne klitzekleine Info: Pittis sind NORMALE Hunde un erwarten von uns als Umgang: normale Menschen.

Veichan  15.02.2012, 23:41

DH, alles gesagt lieber Humpelschtilz!

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http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste Lies dir das durch, dann weißt du was da auf dich zukommt. Auch auf einem Privatgelände hast du dich an diese Anforderungen zu halten. Wenn das Grundstück gut gesichert ist, kannst du den da Laufen lassen, aber draußen dann nur an der Leine und Maulkorb. LG spieli

Stichwort: Wesenstest! Schon einmal etwas davon gehört??? Das Tier muss eine Prüfung machen - der Halter aber auch!

ja klar. was soll herrchen sonst machen? in manchen bundesländern ist das ein listenhund. du musst dich erkundigen, was gefordert ist. wesenstest, maulkorb... usw.